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Autohaus Zauder GmbH.

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Impressum / Rechtliches
AnbieterAutohaus Zauder GmbH.
AdresseAustria
Originaltext
AGB - Willkommen bei Autohaus Erich Zauder GmbH Home Suzuki Isuzu Gebrauchtwagen Service Unternehmen Kontakt Rostschutz AGB Home Suzuki Isuzu Gebrauchtwagen Service Werkstatt Versicherung Reifen Reinigung Leihwagen Mobiliätsgarantie GWG Unternehmen Tradition Team Kontakt Kontaktformular Rostschutz AGB Willkommen bei Autohaus Erich Zauder GmbH AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Auftragserteilung 1. Anwendungsbereich: Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde (folgend "Auftraggeber" genannt) die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 2. Die vom Auftraggeber gegenüber Erich Zauder GmbH in Auftrag gegebenen Leistungen sind im Auftragsschein und im Werkstattauftrag näher bezeichnet, weiters ist der voraussichtliche Fertigstellungstermin angegeben. Der Auftraggeber nimmt den Inhalt des Auftragsscheins und des Werkstattauftrags verbindlich zur Kenntnis (der Auftraggeber erhält nach Verlangen eine Kopie des Auftrags). 3. Erich Zauder GmbH ist ermächtigt, für bestimmte Leistungen auf eigene Gefahr Subunternehmer zu beauftragen. 2. Preisangaben Preisangaben verstehen sich – wenn nicht ausdrücklich anders angeführt – inklusive 20% Umsatzsteuer. 3. Kostenvoranschlag 1. Ein auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellter Kostenvoranschlag ist schriftlich auszufertigen. Ist der Kostenvoranschlag ausdrücklich als „unverbindlich“ bezeichnet, ist eine Überschreitung der tatsächlichen Kosten von maximal 15% gegenüber den veranschlagten Kosten möglich, sofern sie dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt wird. 2. Der Kostenvoranschlag ist für den Auftraggeber kostenpflichtig. Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages einschließlich sämtlicher damit verbundener erforderlicher Leistungen wird nach dem aktuell geltenden Werkstätten-Stundensatz verrechnet. Bei nachfolgender Auftragserteilung werden die Kosten des Kostenvoranschlages in Abzug gebracht. 3. Erich Zauder GmbH ist an einen Kostenvoranschlag nach Erstellung bis zum Ablauf von zwei Kalenderwochen gebunden. 4. Provisorische Reparaturen, eingeschränkte Haltbarkeit, eingeschränkte Funktionalität und Haftungsbeschränkung 1. Bei lediglich behelfsmäßigen Instandsetzungs- Arbeiten, die keine vollwertige Reparatur im Sinne der allgemeinen Herstellerrichtlinien des betroffenen Fahrzeugs sind, die aber dennoch auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erfolgen, weisen wir darauf hin, dass Funktionalität und die die Dauer der Haltbarkeit beschränkt sind. Daher wird nicht nach den sonst üblichen Wertmaßstäben für fach- und sachgerechte Reparaturen gehaftet. 2. Für daraus entstandene Schäden samt Folgeschäden wird seitens Erich Zauder GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). 3. Eine ehestmögliche Durchführung einer fach- und sachgerechten Reparatur gemäß den allgemeinen Herstellerrichtlinien wird ausdrücklich empfohlen. 5. Abstellung des Fahrzeugs des Auftraggebers, Haftungsausschluss für verwahrte Fahrzeuge und deren Inhalt 1. Es wird für sämtliche Fahrzeuge die Auf dem Firmengelände der Erich Zauder GmbH, egal aus welchem Grund diese abgestellt sind, bei Beschädigung oder Zerstörung wie insbesondere durch Elementarereignisse (Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Sturmschäden etc.), Vandalismus, Diebstahl oder Teilediebstahl, nicht gehaftet. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Gegenstände und vor allem Wertgegenstände, die nicht zur üblichen Verwendung eines Fahrzeugs notwendig sind, vor Auftragserteilung (Übergabe) aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für entgegen dieser Bestimmung im Fahrzeug verbleibende Gegenstände wird seitens Erich Zauder GmbH keinerlei Haftung übernommen. 6. Terminverzug 1. Erich Zauder GmbH ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag oder kann der Termin aus einem Grund, der nicht im Verantwortungsbereich von Erich Zauder GmbH liegt, nicht eingehalten werden, so ist dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe ein neuer Fertigstellungstermin zu nennen. Dies gilt auch für einen nicht durch Erich Zauder GmbH schuldhaft verursachten Lieferverzug von Ersatzteilen seitens des Zulieferanten. 2. Verzögert sich der vereinbarte Fertigstellungstermin seitens Erich Zauder GmbH unbegründet, so wird dem Auftraggeber bis zur tatsächlichen Fertigstellung je nach Verfügbarkeit ein Ersatzfahrzeug durch Erich Zauder GmbH nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen zur Verfügung gestellt. 3. Ist Erich Zauder GmbH in Verzug, kann der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist unter gleichzeit
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-20