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Sprachinstitut Alterlingua

• Aktiv Bildung Deutschland
Deutsch lernen, Integrationskurse und Sprachkurse im Raum München, Augsburg, Donauwörth, Aichach, Lauingen, Eching, Krumbach, Unterschleißheim

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Produkte / Katalog

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Finanzen und Einreichungen

2024Pro
2023Pro
2022Pro
Jahresabschlüsse und Unterlagen sind auf Pro verfügbar.
Impressum / Rechtliches
AnbieterSprachinstitut Alterlingua
AdresseGermany
Originaltext
AGB – Alterlingua Sie haben Fragen? +49 821 34 63 420 info@alterlingua.net Start Kurse Onlinekurse Intensivkurse Deutsch B2/C1 Alphabetisierung Allgemeine Integrationskurse Prüfungen Standorte Jobs Kontakt ✕ Allgemeine Kurs- und Geschäftsbedingungen Geltungsbereich Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Sprachinstitut Alterlingua, Frau Eirene Christopulu, Kobelweg 12 1/3, 86156 Augsburg (nachfolgend „Alterlingua“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Kursteilnehmer“ oder „Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Alterlingua stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Vertragsschluss Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit Unterzeichnung und Abgabe der Anmeldung gibt der Kursteilnehmer ein verbindliches Vertragsangebot ab. Daraufhin erhält der Kursteilnehmer eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung. Ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Alterlingua und dem Kursteilnehmer kommt erst mit der Bestätigung der Teilnahme durch Alterlingua zustande. Terminverschiebungen / -absagen Die von Alterlingua festgesetzten Kurstermine sind für den Kunden verbindlich. Sofern für einen Sprach- /Integrationskurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist Alterlingua berechtigt, den Kurs zu annullieren oder zu verschieben. Bei einer Annullierung des Kurses werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Bereits entrichtete Kursgebühren der Teilnehmer werden zurückerstattet; dies gilt auch, wenn der Teilnehmer mit einer Verschiebung des Kurses nicht einverstanden ist. Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der jeweiligen Kurzbeschreibung. Beratung und Einstufung Vor der Anmeldung haben Sie Gelegenheit, sich in unserer Fachabteilung beraten zu lassen. Bitte beachten Sie, dass besonders gekennzeichnete Kurse eine vorherige Beratung sowie ein Einstufungstests zwingend erfordern (z.B. Integrationskurse). Kursgebühr Die Kursgebühr für das erste Modul ist mit Zugang der Rechnung fällig und vor Kursbeginn zu entrichten. Die weiteren Module sind bei Modulbeginn zu bezahlen. Für Integrationskurse mit Berechtigungsschein sind pro Unterrichtseinheit 2,20 EUR zu zahlen – ohne Berechtigungsschein 2,85 EUR pro Unterrichtseinheit. Eine rückwirkende Zulassung zum Integrationskurs oder eine Kostenbefreiung während der Dauer eines bereits laufenden Moduls ist ausgeschlossen. Im Übrigen ergeben sich die Preise der von Alterlingua angebotenen Sprachkurse aus der jeweiligen Kurzbeschreibung. Gegenstand der Integrationskurse Art und Umfang der Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgegeben (§ 10 Abs. 2 Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler – Integrationskursverordnung – IntV). Im Übrigen ergeben sich Inhalt und Gegenstand der von Alterlingua angebotenen sonstigen Kurse aus der jeweiligen Kurzbeschreibung. Verpflichtung zur Kursteilnahme / Abschlussprüfung Die regelmäßige und vollständige Teilnahme am Kurs bzw. an den Unterrichtseinheiten ist für das jeweilige Modul verpflichtend. Gleiches gilt für die Teilnahme an dem Abschlusstest. Nur unter Berücksichtigung dieser Vorgabe kann das Ziel des Kurses erreicht werden. Ebenso ermöglicht nur eine regelmäßige Teilnahme an den Unterrichtseinheiten auch eine Wiederholung von Unterrichtseinheiten des Sprachkurses. Soweit der Kursteilnehmer eine Förderung nach der Integrationskursverordnung in Anspruch nimmt, ist jede Verhinderung unter Angabe von Gründen unverzüglich Alterlingua gegenüber anzuzeigen. Alterlingua ist verpflichtet, jedes Fernbleiben vom Unterricht unter Angabe von Gründen der zuständigen Behörde (BAMF, ggfs. Jobcenter) mitzuteilen. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, ab dem zweiten Abwesenheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Sollten Sie dennoch einmal verhindert sein, ist jede Verhinderung überdies unverzüglich gegenüber Alterlingua bzw. der jeweiligen Lehrkraft anzuzeigen. Nachgereicht werden muss eine schriftliche Entschuldigung und es ist eine Bescheinigung (z.B. Attest oder behördliche Bescheinigung) über den Grund der Fehlzeiten vorzulegen. Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten Der Kursteilnehmer ist zur aktiven Mitarbeit verpflichtet, und hat Anleitungen und Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten. In den Kursräumen herrscht generelles Rauchverbot. Kinder können aus versicherungstechnischen Gründen nicht in den Unterricht mitgebracht werden. Ebenso ist es untersagt, Tiere in den Unterricht mitzubringen. Adressänderungen sind Alterlingua gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Kursausschluss Bei wiederholter Verletzung der Teilnahmepflicht ist Alterlingua berechtigt, den Kursteilnehmer vom Kurs auszuschließen. Der Kursteilnehmer kann
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-17