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AnbieterHoffmann's Fahrschule
AdresseHubert Hoffmann Werner-v.-Siemens-Str. 1 8
Traunreut Vertreten durch
Germany
VertretungHandelsregister: Traunstein HRB 15721 Geschäftsführer: Petra Hoffmann Verantwortlicher Leiter: Petra Hoffmann AGB Download llgemeine Geschäftsbedingungen für Hoffmann´s Fahrschule
Originaltext
AGB - Hoffmanns Fahrschule Intensiv-Fahrschule PKW in 7 Tagen Motorrad 5 Tage LKW in 10 Tagen Wohnmobil 7 Tage Anhänger BE 2 Tage Online Anmeldung PKW, Motorrad LKW, Bus, Traktor, Kurse und Anhänger BKF Weiterbildung, Grundqualifikation Kursübersicht Fahrschule PKW Motorrad LKW Bus Traktor Berufskraftfahrer BKF Termine BKF Weiterbildung Grundqualifikation Gabelstaplerschein Fördermöglichkeiten B96, B196 B96 B196 ASF Seminar Fahrschulservice Virtueller Fahrtrainer Finanzierung Erste Hilfe & Sehtest Fahrschulwechsel Auffrischungsstunden Camper mieten Motorrad Touren Über uns Team Fahrzeuge Standorte Bewertungen Karriere Kontakt AGB Seite wählen AGB Hoffmanns Fahrschule GmbH Petra & Hubert Hoffmann Werner-v.-Siemens-Str. 1 83301 Traunreut
Vertreten durch:
Handelsregister: Traunstein HRB 15721 Geschäftsführer: Petra Hoffmann Verantwortlicher Leiter: Petra Hoffmann AGB Download llgemeine Geschäftsbedingungen für Hoffmann´s Fahrschule Stand Februar 2023 1 Bestandteil der Ausbildung Die Fahrschulausbildung umfasst einen theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Schriftlicher Ausbildungsvertrag Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages in elektronischer Form. Rechtliche Grundlagen der Ausbildung Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind. Beendigung der Ausbildung Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubsnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für angebotene Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 19FahrlG bestimmten Preisaushang, zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen. Eignungsmängel des Fahrschülers Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrschüler nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden. 2 Entgelte, Preisaushang Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelten haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegeben zu entsprechen. 3 Grundbetrag und Leistungen a) mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeine Aufwendung der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts im vereinbarten Kurszeitraum und erforderliche Vorprüfung bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig. Eine Änderung des gewählten Kurszeitraums ist nur bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Sollte danach eine Umplanung erforderlich ein, behalten wir uns vor 499,- € in Rechnung zu stellen. Entgelt für Fahrstunden und Leistungen b) Mit Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts. Absage von Fahrstunden/Benachrichtigungsfrist Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für die nicht wahrgenommenen Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. Absage von PRÜFUNGEN/Benachrichtigungsfrist Da wir Prüfungen beim TÜV anmelden müssen, können vereinbarte Prüftermine 14 Tage vor der Prüfung nicht mehr storniert werden. Die Prüfung ist somit zu bezahlen, falls diese nicht angetreten wird. Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfung wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben. 4 Zahlungsbedingungen Soweit nichts anderes vereinbart, ist bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, der Grundbetrag für die Reservierung des Lehrgangsplatzes sowie für die individuelle Einplanung für den gewählten Lehrgang zu entrichten. Weitere Entgelte werden je nach gewählter Zahlungsmöglichkeit fällig. Für alle Zahlungsmöglichkeiten gilt, alle noch offene Beträge sind spätestens 3 Werktage vo
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