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SymbolbildDOROW & SOHN KG
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Oschatz, Deutschland
Lotter Metall
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AnbieterDOROW & SOHN KG
AdresseUlanenweg 2
04758 Oschatz
Germany
Originaltext
Lotter Metall Zum Inhalt springen Lotter Metall Unternehmen Verantwortung Menschenrechte und LKSG Umweltmanagement Beschwerdestelle Nachhaltig verpackt Standorte Historie Logistik Logistik Lotter-Gruppe Logistik Haustechnik Logistik Bedachung Logistik Stahlhandel Presse / Medien Aktuelles Geschäftskunden Haustechnik Heizung / Lüftung Sanitär Installation Elektro: Elektro Bedachung Industrie / Werkzeuge Bauelemente Fensterbänke Stahl und Metalle Hochwasserschutz Lotter-Box Privatkunden Badausstellung Möglichkeiten der Wärmebedarfsdeckung Bedachung Mutzbratengrill Stahl für Haus und Hof Türen und Tore Hochwasserschutz Werkzeuge Gruppe Karriere Freie Stellen Freie Ausbildungsstellen Freie Praktikumsstellen Infos zur Ausbildung Infos zum Studium Wusstest du schon? Kontakt Onlineshop Haustechnik Stahl Home | Footer: Lieferbedinungen 1. Geltungsbereich Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten – soweit gesetzlich zulässig – für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und sonstigen Leistungen an den Besteller einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnliches, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Im Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung dieser Bedingungen treten die vorangegangenen außer Kraft. Bei Verträgen mit Kaufleuten im Rahmen ihres Handelsgewerbes und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten ergänzend die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über beiderseitige Handelsgeschäfte, auch wenn es sich bei den Käufern nicht um Kaufleute im Sinne dieses Gesetzes handelt. Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 2. Angebote und Abschlüsse Unsere Angebote sind freibleibend. Die Abschlüsse – auch durch unsere Vertreter getätigte Verkäufe – kommen erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder – soweit eine solche nicht erteilt wird – durch Lieferung zustande. 3. Preise Die Preise verstehen sich – falls nichts anderes vereinbart – netto Kasse ausschließlich Verpackung und Fracht und Mehrwertsteuer. Für den Zeitpunkt der Lieferung gesetzlich zulässige Nachberechnungen gelten als vereinbart. Sollten bis zur Erledigung eines Auftrages Nebenkosten, die in den Preisen enthalten sind, eine Erhöhung erfahren oder neu anfallen, gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Käufers (z.B. bei Frachten, Gebühren und Abgaben). Soweit kein Festpreis vereinbart ist, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. 4. Lieferfristen und -termine Wenn wir unseren Abnehmern einen Lieferzeitpunkt nennen oder die Lieferzeit angeben, wird hierdurch ein Fixgeschäft nicht begründet. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Ausführungseinzelheiten. 5. Höhere Gewalt und sonstige Lieferbehinderungen Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie zum Beispiel währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder bei einem unserer Lieferanten eintreten. Dasselbe gilt für den Fall, daß wir nicht richtig oder rechtzeitig von unserem Vorlieferanten beliefert werden und keine zumutbare Ausweichmöglichkeit auf einen anderen Lieferanten besteht. 6. Gefahrenübergang; Annahmeverzug; Warenrückgabe Die Sach- und Preisgefahr der Ware geht mit der Übergabe, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder – bei Lieferungen vom Werk – des Lieferwerkes auf den Abnehmer über, unabhängig davon, ob die Anfuhr mit eigenen oder fremden Fahrzeugen, frachtfrei oder gegen Frachtkosten, erfolgt. Gerät der Kunde mit der Abnahme der Ware in Verzug (Annahmeverzug), so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Abnehmers nach eigenem billigem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen. Bei Warenrückgabe durch den Kunden berechnen wir die uns entstandenen Aufwendungen, mindestens jedoch 15% Bearbeitungsgebühr. 7. Maße, Gewichte, Güten Abweichungen von Maß, Gewicht und Güten sind nach DIN oder geltender Übung zulässig. Insbesondere dürfen im Großhandel ganze Verpackungseinheiten geliefert werden. Für die Berechnung sind die beim Versand festgestellten Gewichte und Stückzahlen maßgebend. 8. Gewährleistung Offensichtliche Mängel muss der Besteller innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort und solange sie sich noch im angelieferten Zustand befinden rügen und dabei den Mangel genau angeben. Der Besteller kann Mängelrügen nur erheben, wenn er uns oder einem Beauftragten Gelegenheit gibt, die Stichhaltigkeit der Rüge an Ort und Stelle nachzuprüfen und wenn er
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