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Einzelhandel
Schacht-Audorf, Deutschland
DATABLOCK EDV-Systeme Ihr IT Service im Raum Rendsburg und umgebung.
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Produkte / Katalog
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Impressum / Rechtliches
AnbieterDatablock
AdresseKieler Straße 20
24790 Schacht-Audorf
Germany
Originaltext
AGB | DATABLOCK Ihr IT Service --> Tel.: 04331 94 94 47 --> Startseite Unsere Leistungen Über uns Angebote Hilfe Kontakt AGB Datenschutz Impressum --> AGB Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma DATABLOCK 1.Vertragsinhalt Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der DATABLOCK erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn DATABLOCK sie schriftlich bestätigt. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit im Angebot nicht eine Bindungsfrist schriftlich vereinbart ist. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Vertragsänderungen, sind nur verbindlich wenn sie schriftlich bestätigt werden. 2.Preise und Vertragsbedingungen Die Preise verstehen sich ab Lager inkl. Verpackung. Mehrwertsteuer, Sonstige Steuern und Abgaben zum Zeitpunkt der Lieferung werden in jeweils gesetzlicher Höhe berechnet. Soweit nichts ausdrücklich vereinbart wurde, sind Zahlungen ohne jeden Abzug fällig. Zahlungen sind entweder per Überweisung auf eines der angegebenen Konten oder aber durch Scheck oder bar zu erfolgen. Maßgeblich für den Zahlungseingang ist die tatsächliche, endgültige und unwiderrufliche Gutschrift auf dem Konto von DATABLOCK. Eventuell durch den Zahlungsvorgang verursachte Kosten oder Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Unabhängig von der Bestimmung des Käufers ist DATABLOCK berechtigt, Zahlungseingänge zunächst auf Kosten und Zinsen und bei mehreren fälligen Forderungen jeweils auf die älteste Forderung zu berechnen. Ab Fälligkeit ist der Kaufpreis mit 5% zu verzinsen. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug ( ab erster Zahlungserinnerung ), hat er den Kaufpreis mit 6% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. DATABLOCK ist darüber hinaus berechtigt, für jede Zahlungserinnerung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00€ zu verlangen sowie bis zum Zahlungseingang weitere Leistungen an den Käufer zurückzuhalten. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Käufer kann nur mit von DATABLOCK schriftlich anerkannten bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. wegen dieser Ansprüche ein Zurückhaltungsrecht geltend machen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlung ein, wird ein Scheck nicht eingelöst oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist DATABLOCK berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn DATABLOCK Schecks angenommen hat. DATABLOCK ist außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 3.Lieferung und Gefahrenübergang Die von DATABLOCK genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die DATABLOCK die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von DATABLOCK eintreten, hat DATABLOCK auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen DATABLOCK, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Liegt der Grund für eine Verzögerung der Lieferung im Einflussbereich des Käufers und ist von DATABLOCK nicht zu vertreten, ist DATABLOCK berechtigt, nach Meldung der Versandbereitschaft die Ware auf Kosten des Käufers zu verwahren. Bei Überschreitung eines verbindlichen Versand- und Liefertermins kann der Käufer erst hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vom Käufer nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich gesetzte Nachfrist von einem Monat abgelaufen ist. DATABLOCK ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. 4.Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, die DATABLOCK aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig entstehen, Eigentum von DATABLOCK. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird der Käufe
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-15
