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Delta Möbel
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Leutkirch im Allgäu, Deutschland
DELTA-MÖBEL – Dein Möbelhaus in Bubesheim bei Günzburg und Leutkirch im Allgäu. Entdecke stilvolle Möbel und Küchen für Wohnzimmer, Schlafzimmer, Esszimmer, Büro und mehr. Perfekt für Kunden aus Günzburg, Ulm, Augsburg und dem Allgäu. Qualität und Beratung seit über 60 Jahren!
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Impressum / Rechtliches
AnbieterDelta Möbel
AdresseKreuzergrabenweg 8-10
88299 Leutkirch im Allgäu
Germany
Originaltext
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§ 1 Vertragsabschluss
§ 2 Preise
§ 3 Änderungsvorbehalt
§ 4 Montage
§ 5 Eigentumsvorbehalt
§ 6 Gefahrübergang
§ 7 Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung
§ 8 Rücktritt und Warenrücknahme
§ 9 Mängelansprüche
§ 10 Haftung
§ 11 Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den stationären Handel in unseren Häusern Bubesheim & Leutkirch Inhalt
§ 1 Vertragsabschluss
§ 2 Preise
§ 3 Änderungsvorbehalt
§ 4 Montage
§ 5 Eigentumsvorbehalt
§ 6 Gefahrübergang
§ 7 Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung
§ 8 Rücktritt und Warenrücknahme
§ 9 Mängelansprüche
§ 10 Haftung
§ 11 Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
§ 1 Vertragsabschluss Der Käufer ist drei Wochen - bei vorrätiger Ware einschließlich Ausstellungsstücken eine Woche - an seine Bestellung (sein Vertragsangebot) gebunden. Zum Zustandekommen eines Vertrages bedarf es einer schriftlichen Annahme der Bestellung durch den Verkäufer. Die Bestellung des Käufers gilt aber auch dann als angenommen, wenn der Verkäufer nicht innerhalb der oben in Satz 1 genannten Fristen die Annahme der Bestellung ablehnt.
§ 2 Preise Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z. B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.
§ 3 Änderungsvorbehalt Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
§ 4 Montage Hat der Käufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt Bis zum Eingang aller Zahlungen, die dem Verkäufer aus diesem Vertrag gegen den Käufer zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Jeder Standortwechsel und jeder Eingriff eines Dritten, insbesondere eine Pfändung, sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Ist der Verkäufer im Falle einer nicht erfolgten oder nicht vertragsgemäßen Leistung des Käufers vom Vertrag zurückgetreten, kann er die Vorbehaltsware vom Käufer herausverlangen. Schadensersatzansprüche des Verkäufers sind dadurch nicht ausgeschlossen.
§ 6 Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der verkauften Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 7 Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, es sei denn, der Käufer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Als Schadensersatz statt der Leistung kann der Verkäufer in diesen Fällen 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Im Übrigen bleibt dem Verkäufer, wie etwa au
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-15
