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Röver

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Die Röver Service Textilpflege GmbH und angeschlossene Franchisenehmer im Großraum Frankfurt/Main bieten hochwertige Pflege und Reingung von Textilien und mehr. Über das Unternehmen - Röver Service Textilpflege GmbH Übersicht Standorte Leistungen Kontakt Serv...
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Die Röver Service Textilpflege GmbH und angeschlossene Franchisenehmer im Großraum Frankfurt/Main bieten hochwertige Pflege und Reingung von Textilien und mehr. Über das Unternehmen - Röver Service Textilpflege GmbH Übersicht Standorte Leistungen Kontakt Service Unternehmen Menü Menü Die Geschichte der Röver Textilpflege 1854 Der Ursprung Der Ursprung der chemischen Reinigung findet sich in Frankreich – in Deutschland gilt die Firma Wilhelm Spindler aus Berlin als erste, die mit dieser Art der Reinigung begann. Schon im Jahr 1854 stellten die Berliner die erste Reinigungsmaschine auf und nur einige Jahre später, bereits 1890, begannen die Gebrüder Röver in Mainz mit der Übernahme der Firma Deissmann in die neue Branche einzusteigen. Zwischen diesen Anfängen und einem fast kometenartigen Aufstieg liegen nur einige Jahre, in der diese Pioniere der Branche zum Teil unerforschtes Neuland betraten. Sie wurden auch zu Schrittmachern eines Gewerbes – denn ohne chemische Reinigungen wäre die Entwicklung der modernen Textilindustrie nicht möglich gewesen. Die damals entwickelten synthetischen Farben und Anilinfarbstoffe konnten nämlich nur mit Lösungsmitteln gereinigt werden. 1888-1890 Die Entstehung Schon früh wurde sowohl in Fritz als auch in August Röver der Wunsch nach persönlicher Selbstständigkeit und unternehmerischer Freiheit wach, wobei insbesondere Fritz Röver die treibende Kraft war. Seine These lautete: Gereinigt wird immer! „In guten Zeiten haben die Leute das Geld dafür, in geldarmen Zeiten fehlen Neuanschaffungen, so dass erst recht zur Reinigung gegriffen werden muss.“ Fritz Röver selbst hatte durch eine solide Ausbildung seit 1877, unter anderem bei Karstadt, die besten fachlichen Kenntnisse dieses neuen Gewerbes und vor allem einen einzigartigen Unternehmungsgeist und Optimismus in die Waagschale zu werfen. Sein Bruder August war der mit überdurchschnittlichen kaufmännischen Fähigkeiten begabte, vorsichtig und zurückhaltender in den Dispositionen, so dass bei den Firmengründern Charakter, Kenntnisse und Geschäftsmethoden eine gute Synthese bildeten. Bereits 1889 zeichnete es sich ab, dass die Brüder in die etablierte Dampf-Färberei & Chemische Waschanstalt Carl Deissmann in Mainz einsteigen würden. Aus damaliger Sicht waren die Konkurrenzsituation am Standort Mainz durch alt eingesessene leistungsfähige Firmen wie auch einige kleinere Einmannbetriebe tatsächlich sehr beachtlich. Umso mehr zeigte sich in dieser Zeit bereits die hohen unternehmerischen Qualitäten der Brüder Röver wie Mut, Risikofreude und Ein

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Impressum / Rechtliches
AnbieterRöver
AdresseGermany
Originaltext
AGB - Röver Service Textilpflege GmbH Übersicht Standorte Leistungen Kontakt Service Unternehmen Menü Menü Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Vertragsschluss, Abgabe des Reinigungsgutes Der Textilreinigungsvertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und dem Inhaber des Röver-Textilreinigungsbetriebes durch Abgabe des Auftrages. Soweit bestimmte Leistungen von Röver nicht selbst erbracht werden können, vermittelt Röver die Leistungen des in Anspruch genommenen Fachbetriebes. Der Reinigungsvertrag kommt in diesem Falle direkt mit dem Fachbetrieb zustande. Unabhängig von der Wirksamkeit dieser Regelung gelten die nachfolgenden Regelungen zwischen den Vertragsparteien. § 2 Rückgabe des Reinigungsgutes Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Abholscheins. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung nachzuweisen. Die Abholung hat innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist haftet der Röver nicht mehr. Das Reinigungsgut wird unabhängig davon ein Jahr aufbewahrt. In der Zeit nach dem dritten Monat bis zu dem Ende von einem Jahr haftet Röver nur, wenn der Kunde ein Verschulden des Reinigers zweifelsfrei nachweisen kann. Nach einem Jahr ist Röver zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. In der Regel wird das Reinigungsgut karitativen Einrichtungen kostenlos überlassen. § 3 Pflichten des Reinigungsbetriebes Die Reinigung der Textilien wird fachgerecht gemäß den Pflegeanleitungen der Hersteller des Reinigungsgutes ausgeführt. § 4 Pflichten des Kunden Der Kunde hat bei Übergabe des Reinigungsgutes auf Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind (z. B. Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung), hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, den Reinigungsbetrieb über den Wert des Reinigungsgutes – soweit dieser 500,00 € überschreitet – hinzuweisen. Befindet sich im Reinigungsgut keine Pflegekennzeichnung, ist der Kunde verpflichtet, hierauf hinzuweisen. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände vor der Übergabe an den Reinigungsbetrieb aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Kugelschreiber, Kosmetik-artikel sowie Papier. Der Kunde ist weiter verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf offensichtliche Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen und eine etwaige Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abholung anzuzeigen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, eine etwaige Verwechselung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen. § 5 Haftung, Mängel am eingelieferten Reinigungsgut Der Reinigungsbetrieb ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden, soweit dies nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau vorhersehbar war. Hierzu zählen u. a. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen, Imprägnierung, Beschichtungen, vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel. Eine Haftung des Betriebes ist ausgeschlossen, soweit die Reklamation nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Abholung erfolgt. Bereits wieder getragene Kleidung kann nicht mehr reklamiert werden. Der Reinigungsbetrieb haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Reinigungsbetrieb nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhergesehene Schäden (verborgene Mängel) ist ausgeschlossen. Jede weitere Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Der Anspruch auf Schadensersatz umfasst den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert der Ersatzbeschaffung unter Abzug eines prozentualen Wertverlustes des Reinigungs-gutes durch Benutzung und Zeitablauf. Übersicht Service Unternehmen Stellenangebote Kontakt Leistungen Textilreinigung für Garderobe und Heimtextilien · Hemdendienst · Wäscheservice · Lederreinigung · Teppichreinigung · Polsterreinigung · Änderungsschneiderei und vieles mehr! Standorte Unsere Filialen in Frankfurt, Bad Homburg, Königstein im Taunus, Darmstadt und Eschborn. …und morgen wieder frisch. AGB Datenschutz Impressum Nach oben scrollen Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden. 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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-15