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Uelzen, Deutschland
Leben Leben Werkstatt – wir begleiten Menschen mit Behinderungen in Arbeit, Bildung und Teilhabe. Zusammen Chancen entwickeln.
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Impressum / Rechtliches
AnbieterWäscherei am KÖ
AdresseEmsberg 2
29525 Uelzen
Germany
Originaltext
AGB - Leben Leben Skip to content Kontrast Kontrast X Kontakt Stellenmarkt Suchen nach: Menü Startseite Unsere Angebote Kinder & Jugend Gesundheit Wohnen Bildung Werkstatt Über uns Unser Auftrag Unsere Stiftung So können Sie helfen Unsere Entwicklung Karriere & Jobs Allgemeine Geschäftsbedingungen Auftrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Unternehmensgruppe Leben leben mit Standorten in den Landkreisen Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Gifhorn 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der zur Unternehmensgruppe Leben leben gehörenden Gesellschaften: Stiftung Leben leben, Leben leben Arbeit & Produktion gGmbH, Leben leben gGmbH, Leben leben Gesundheit gGmbH, Therapiezentrum Uelzen gGmbH, im Verhältnis zum Kunden (im Folgenden auch als Käufer, Auftraggeber oder Vertragspartner bezeichnet) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen der Käufer unter Hinweis auf ihre Geschäft bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 2. Für diese Geschäftsverbindungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand hinsichtlich aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist für beide Teile Uelzen, soweit der Vertragspartner kein Verbraucher (§ 13 BGB) ist. 3. Wird die Herstellung, Lieferung oder der Transport der Ware aufgrund von Ereignissen, die durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, Rohstoffmangel, Maschinenbruch oder sonstige unverschuldete Betriebs- oder Transportstörungen entstehen – soweit diese nicht von uns zu vertreten sind – sowie aufgrund nicht verschuldeter Nichtbelieferung oder Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten, verzögert oder unmöglich gemacht, sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung aufzuschieben, uns auf Teillieferungen zu beschränken oder ganz oder zum Teil vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn aufgrund derartiger Ereignisse nach Treu und Glauben unzumutbare Mehrkosten entstehen. Von uns zu vertretende Hindernisse bei der Herstellung, Lieferung und Transport der Ware berechtigen uns nicht, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir werden den Vertragspartner unverzüglich informieren, wenn Umstände eintreten, die uns zu einem teilweisen oder vollständigen Rücktritt berechtigen. 4. Soweit der Käufer einer Sache kein Verbraucher ist, beträgt die Verjährung für Mängelansprüche 12 Monate. Bei festgestellter Mangelhaftigkeit behalten wir uns – unter Ausschluss aller übrigen Ansprüche des Käufers einschließlich solcher für Mangelfolgeschäden – zwei kostenlose Nachbesserungen oder die Ersatzlieferung vor. Für Kaufleute gilt in diesem Zusammenhang der
§ 377 HGB. 5. Sofern nichts anderes vereinbart wurde und der Vertragspartner kein Verbraucher ist, sind Zahlungen für Leistungen sofort ohne Abzug, spätestens innerhalb von zehn Tagen vom Rechnungsdatum zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt offenen Rechnungen – unabhängig vom vereinbarten Zahlungsziel – sofort fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, soweit der Käufer kein Verbraucher ist. 6. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, sofern der Käufer kein Verbraucher ist, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Verkäuferin in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er der Verkäuferin hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit nicht der Verkäuferin gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Verkäuferin, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Verkäuferin, di
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-15
