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Himmelsbach

• Aktiv Business Services Freiburg im Breisgau, Deutschland
Himmelsbach, Reinigung, Färberei, Freiburg

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AnbieterHimmelsbach
AdresseGerberau 48 79098 Freiburg im Breisgau Germany
Originaltext
Himmelsbach, Reinigung, Färberei, Freiburg home • kontakt • unsere agb's • impressum • datenschutz • presse standorte leistungen preise umwelt leben tradition LIEFERBEDINGUNGEN DES DEUTSCHEN TEXTILREINIGUNGSGEWERBES * 1. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Sch&aumlden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachm&aumlnnische Warenschau erkennen kann (z.B. Sch&aumlden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der N&aumlhte, ungenügende Echtheit von F&aumlrbungen und Drucken, Einlaufen, Impr&aumlgnierungen, frühere unsachgem&aumlße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z. B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten, etc. und andere verborgene M&aumlngel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, die nicht oder nur begrenzt reinigungsf&aumlhig sind, soweit sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Textilreiniger dies durch eine fachm&aumlnnische Warenschau nicht erkennen kann. 2. Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textilreiniger hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenst&aumlnde, wie z. B. Kugelschreiber, Taschenmesser, u. a., entfernt sind. 3. Rückgabe/Pflicht des Kunden zur Abholung Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aush&aumlndigung der Auf tragsbest&aumltigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach Übergabe an den Textilreiniger und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Reinigungsgüter, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freih&aumlndig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös. 4. Rügepflicht des Kunden bei M&aumlngel/Fehlmengen/Falschlieferung beim ausgelieferten Reinigungsgut Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut dem Textilreiniger zur Bearbeitung übergeben wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbest&aumltigung oder des Tickets. Offensichtliche M&aumlngel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in den beiden vorgenannten S&aumltzen für die Rüge von offensichtlichen Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Lieferung. 5. Haftung und Haftungsbegrenzung Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall leicht fahrl&aumlssig verursachter Sch&aumlden ist ein Schadensersatz auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung des Schadensersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gef&aumlhrden. Gleichfalls gilt die Begrenzung des Schadensersatzes nicht bei Sch&aumlden durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 6. Keine Teilnahme an Verbraucherstreitschlichtungsverfahren Wir nehmen an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nicht teil. Schiedsstellen für Textilpflege finden Sie beispielsweise auf der Internetseite www.reinigen-lassen.com
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