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Vitalpraxis Annemarie Peter

• Aktiv Gesundheit Gera Tel., Deutschland
Ganzheitliche Behandlungen mit Pflanzenheilkunde, Aromatherapie & Chiropraktik. Heilpraktikerin Annemarie Peter – Ihre Vitalpraxis in Gera.

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Impressum / Rechtliches
AnbieterVitalpraxis Annemarie Peter
AdresseGera Tel. Germany
Originaltext
AGB's Willkommen Spezialangebote Über mich Chiropraktik Kinesio Taping Ganzheitliche Dermatologie Sole-Therapie Pflanzenheilkunde Aromatherapie Packungen und Wickel Ernährungsberatung Kontakt AGB's Impressum und Datenschutz Vital-Blog Vitalpraxis ganzheitliche Dermatologie - Chiropraktik - Naturheilkunde Wichtige Hinweise: Als Naturheilpraxis muss ich Sie aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und Behandlungsverbotes für Heilpraktiker darauf hinweisen, bei Erkältungssymptomen , Auftreten der Symptome bei Mitmenschen oder anderen infektiösen Erscheinungen und Symptomen bitte umgehend einen Arzt aufzusuchen. Vielen Dank! Da ich mich auf die Therapie von Frauen spezialisiert habe, werden Behandlungen ausschließlich für Frauen angeboten. Bitte beachten Sie, dass keine Kartenzahlung möglich ist. -Termine nach Vereinbarung- Allgemeine Geschäftsbedingungen -Heilpraktiker- Vitalpraxis Annemarie Peter Gerhart-Hauptmann-Str. 13 07546 Gera Tel.: 0152 05 65 1001 info@vitalpraxis-peter.de www.vitalpraxis-peter.de § 1 Anwendbarkeit der AGB a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB (Dienstleistung Heilpraktiker), soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. c) Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. § 2 Terminabsagen Da es sich um eine reine Terminpraxis handelt, ist es kaum möglich, durch Absagen entstehende Terminlücken kurzfristig zu besetzen. Termine werden ausschließlich für den Patienten reserviert. Mit dem Heilpraktiker vereinbarte Termine müssen daher allerspätestens 12 Stunden vor Beginn in Textform oder telefonisch abgesagt werden. Absagen für einen Termin am Montag müssen bis spätestens Freitag um 14:00 die Praxis auf dem oben genannten Weg erreichen. Grundsätzlich werden nachfolgende Absagearten akzeptiert: ●Terminabsage über das Kontaktformular oder die Email-Adresse der Praxis, ●Telefonische Absagen, ●Absagen per WhatsApp Bei Nichteinhaltung dieser Regelung ist der Heilpraktiker berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Honorars in Rechnung zu stellen. § 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages a) Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Heilpraktiker befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht. c) In der Regel werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker schriftlich zu erklären. d) Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. § 4 Mitwirkung des Patienten Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. § 5 Honorierung des Heilpraktikers a) Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Honorare werden zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart. Ein Preisverzeichnis ist auf der Website einzusehen. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) findet keine Anwendung. b) Nach Abschluss ein
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-14