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AnbieterExRohr
AdresseIndustriestraße 8
22885 Barsbüttel
Germany
Originaltext
Allgemeine Geschäftsbedingungen | ExRohr GmbH 24/7 für Sie erreichbar ! rufen Sie uns an! schreiben Sie uns! Start Leistungen & Filialen Jobs Zertifikate Kontakt AGB Gegenangebot einholen Rohrreinigung Es ist immer jemand für Sie da, 24 Stunden am Tag Sanierung Einfach, schnell und zuverlässig TV-Untersuchung Innovative Technik vor Ort bei Ihnen Fettabscheider Fettabscheiderleerung und Reinigung Unsere Filialen Berlin Brandenburg Halle Hamburg Hannover Kiel Leipzig Lübeck Magdeburg Rostock Schwerin Sanierung Buchhaltung & Verwaltung --> 24/7 für Sie erreichbar rufen Sie uns an! schreiben Sie uns! Leistungen Filialen Abteilungen Jobs Zertifikate Blog Kontakt Privat Gewerblich Leistungen Rohrreinigung Kanalreinigung Höchstdruckreinigung Kamerabefahrung Dichtheitsprüfung Drohnen-Vermessung Rohr- und Kanalsanierung Kanalsanierung --> Schacht- und Bauwerksanierung Fettabscheider-Service Rohrrinnensanierung Filialen Berlin Brandenburg Halle Hamburg Hannover Lüneburg Kiel Leipzig Lübeck Magdeburg Rostock Schwerin Abteilungen Fett Kanal Rohr Sanierung Buchhaltung Geschäftsleitung Qualitätssicherung Verwaltung Jobs Zertifikate Blog Kontakt Privat Gewerblich --> Dichtheitsprüfung Unsere Leistungen für Sie Rohrreinigung Kanalreinigung Höchstdruckreinigung Kamerabefahrung Drohnen-Vermessung Rohr- und Kanalsanierung Kanalsanierung --> Schacht- und Bauwerksanierung Fettabscheider-Service Rohrrinnensanierung Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipisicing elit. Esse ex id asperiores, architecto, blanditiis sed? --> Zentrale Unsere Filialen Berlin Brandenburg Halle Hamburg Hannover Lüneburg Kiel Leipzig Lübeck Magdeburg Rostock Schwerin Qualitätssicherung Unsere Abteilungen Operativ Fett Kanal Rohr Sanierung Administrativ Geschäftsleitung Qualitätssicherung Verwaltung Allgemeine Geschäftsbedingungen der ExRohr GmbH 1. Die folgenden Vertragsbedingungen sind für alle Angebote und Aufträge hinsichtlich Leistungen durch die Ex-Rohr GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen maßgebend, sofern nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart sind. Sie werden ergänzt durch unsere Preisliste im jeweils aktuellen Stand. 2. Geschäftsbedingungen unseres Kunden sollen nur dann auf den mit uns geschlossenen Vertrag angewendet werden, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich anerkennen. Im Falle sich widersprechender AGB oder wenn unsere AGB Sachverhalte nicht regeln, die in den Kunden-AGB geregelt sind, sollen die gesetzlichen Bestimmungen gelten. 3. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unseres Auftrages Dritte hinzuzuziehen. 4. Kann der Kunde keine hinreichenden Angaben machen, um im Voraus eine Preiskalkulation zu ermöglichen, so wird unsere Tätigkeit ausschließlich nach Aufwand abgerechnet. 5. Sämtliche auf Augenschein oder technischen Angaben zu den baulichen Voraussetzungen beruhenden Kostenvoranschläge und Angebote stehen unter dem Vorbehalt der Erkenntnisse, die wir gewinnen, während wir unsere Leistung erbringen. Sollte sich daraus ein zeitlicher Mehraufwand oder zusätzlicher Bedarf an Gerät oder Material ergeben, so ist dies vom Auftraggeber zu vergüten. 6. Stellt sich im Laufe unserer Arbeiten, insbesondere bei der Verstopfungsbeseitigung heraus, dass die Leistung nicht oder nur mit einem unzumutbaren Aufwand erbracht werden kann, sind wir zum Abbruch der Arbeiten berechtigt, sowie zur Berechnung des bis zu dem Zeitpunkt betriebenen Aufwandes. 7. Es liegt in der Natur der Sache, dass für unsere Mitarbeiter der Verlauf und die Beschaffenheit der Anlage an der gearbeitet werden soll, nur begrenzt einsehbar ist. Dem Auftraggeber obliegt es daher, Leitungsverläufe und -beschaffenheit, technische Details und Ausrüstungen der Anlage, eingebrachte oder in der Leitung befindliche Gase, Flüssigkeiten oder Fremdkörper mitzuteilen. Abweichungen der betreffenden Anlagen von geltenden gesetzlichen Vorschriften, DIN-Normen, Regeln der Technik oder sonstigen üblichen Bau- und Betriebsweisen sind ebenfalls unaufgefordert mitzuteilen. Sind die Mitteilungen unvollständig und kommt es dadurch zu Wartezeiten oder notwendigen Zusatzarbeiten, so ist der damit verbundene Aufwand, insbesondere Vorhaltekosten für Mitarbeiter und Material zusätzlich zu vergüten. 8. Kann unsere Leistung, insbesondere bei der Verstopfungsbeseitigung und der Rohr- oder Fettabscheiderreinigung, wegen des Zustandes der Leitungen oder den sonstigen Gegebenheiten vor Ort nicht oder nicht vollständig erbracht werden, so steht uns die bis zum Abbruch der Arbeiten angefallene Vergütung ebenso zu, wie diejenige für eine erfolglose Anfahrt. Dies heißt insbesondere, dass Fettabscheider, Schächte und sonstige Zugänge stets frei zugänglich sein müssen. 9. Wir sind berechtigt, die Abnahme und Bezahlung in sich abgeschlossener Leistungsteile zu verlangen,
§ 640 Abs.1 S.3 BGB gilt entsprechend. 10. Wir sind berechtigt, angemessene Abschläge zu verlangen. 11. Beanstandungen, Mängel- und Gewährleistungsansprüche
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-14
