BLUN · Listing / Germany / Dänischenhagen
SymbolbildOK Holz mit Sitz in Dänischenhagen steht für persönliche und kompetente Beratung sowie hochwertige, durch uns getestete Produkte im Gartenbereich.
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Produkte / Katalog
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Impressum / Rechtliches
AnbieterOK Holz
AdresseTeichkoppel 17
24229 Dänischenhagen
Germany
Originaltext
Entnehmen Sie hier unsere AGB OK Holz in Dänischenhagen OK Holz GmbH Teichkoppel 17 24229 Dänischenhagen Öffnungszeiten November – Februar: 01. Nov. 28. Feb. MO DI MI DO FR 08:00 16:00 Öffnungszeiten März-Oktober: 01. März 31. Okt. MO DI MI DO FR 07:00 17:00 + nach Vereinbarung auch außerhalb (für Vororttermine, Aufmaß oder persönliche Beratungstermine) Sa.: nach Vereinbarung +49 (0) 4349 - 799 799 info@okholz.de Blog Online-Konfiguratoren AGB Impressum Datenschutz Suche... OK Holz GmbH Teichkoppel 17 24229 Dänischenhagen Öffnungszeiten November – Februar: 01. Nov. 28. Feb. MO DI MI DO FR 08:00 16:00 Öffnungszeiten März-Oktober: 01. März 31. Okt. MO DI MI DO FR 07:00 17:00 + nach Vereinbarung auch außerhalb (für Vororttermine, Aufmaß oder persönliche Beratungstermine) Sa.: nach Vereinbarung Home Unsere Produkte Zurück Gartenhäuser, Saunen Zurück Gartenhäuser Freizeithäuser Saunen + Wellness Terrassenüberdachung Zurück Pergolen + Lamellendächer Terrassenüberdachungen aus Holz + Aluminium Sonnenschirme Zurück Der perfekte Schirm Wetterschutz Gastronomie Terrassen Zurück Bambusterrassen WPC Terrassen Holzterrassen Keramikterrassen Carports Zurück Holz-Carports Sichtschutz + Zaunanlagen Zurück Sichtschutz + Windschutz Zaun- + Toranlagen Gartenholz Inspiration Kataloge Kontakt Blog Online-Konfiguratoren AGB Impressum Datenschutz 128498 Unsere AGB bei OK Holz in Dänischenhagen Informieren Sie sich hier über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB Kaufvertrag Privatkunden AGB Kaufvertrag Geschäftskunden Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufverträge im Verbraucherverkehr 1. Allgemeines Allen Lieferungen und Leistungen der OK Holz GmbH (nachfolgend: Lieferer) an Besteller die Verbraucher i.S.d.
§ 13 BGB sind (nachfolgend: Besteller), liegen diese Bedingungen zugrunde, sofern nicht etwaige individuelle Vereinbarungen getroffen wurden. Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 2. Angebot und Vertragsabschluss 2.1. Angebote des Lieferers sind grundsätzlich freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot des Lieferers vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, so ist das Angebot für die Zeit von 14 Tagen nach Abgabe bindend. 2.2. Der Lieferer kann die Bestellung des Bestellers innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern. 3. Überlassene Unterlagen 3.1. Der Lieferer gibt grundsätzlich keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen ab. 3.2. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Lieferer das Eigentums- und
Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Lieferer erteilt dem Besteller eine ausdrückliche textliche Zustimmung. Soweit die Bestellung des Bestellers nicht innerhalb der Frist von
§ 1 angenommen wird, sind Unterlagen des Lieferers unverzüglich an diesen zurückzusenden. 4. Preise und Zahlung 4.1. Ändern sich nach Vertragsabschluss und vor Lieferung die Einkaufspreise für Materialien, Rohstoffe, Hilfsstoffe, Löhne, Transportkosten oder andere betriebsbedingte Kosten für den Lieferer, sind sich die Parteien darüber einig, dass bei Überschreitung der nachfolgend beschriebenen Zumutbarkeitsschwelle ein neuer Preis aufgrund der tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn zu vereinbaren ist. Die Zumutbarkeitsschwelle gilt als erreicht, wenn es in einem Zeitraum beginnend nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss zu Materialpreissteigerungen kommt, die den in der jeweiligen Position für das Material einkalkulierten Preis um 5 Prozent übersteigen, was der Lieferer zu belegen hat. Preissteigerungen im Zeitraum von vier Monaten nach Vertragsschluss und Preissteigerungen unter 5 Prozent bleiben außer Betracht und gelten als vom Preis abgegolten. Für den umgekehrten Fall, dass Materialpreissenkungen eintreten, kann der Besteller dies in entsprechender Anwendung der vorgenannten Regelung geltend machen und es ist ein neuer Preis anhand der erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, von Wagnis und Gewinn zu vereinbaren. Den Parteien bleibt es unbenommen, im Falle von Materialpreiserhöhungen und -senkungen eine von den vorgenannten Grundsätzen abweichende einvernehmliche Vereinbarung über eine Anpassung des Pauschalpreises zu treffen. 4.2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das/die im Kopfbogen des Lieferers genannte/n Konto/en zu erfolgen. Der Ab
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-14
