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Klose Dachtechnik

• Aktiv Bau Neckargemünd, Deutschland
Mit Klose Dachtechnik aus Neckargemünd steht Ihnen ein kompetenter Partner in Sachen Dacharbeiten immer zur Seite.

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Impressum / Rechtliches
AnbieterKlose Dachtechnik
AdresseDilsberger Straße 52 69151 Neckargemünd Germany
Originaltext
Klose Dachtechnik - AGB Startseite Leistungen Referenzen Über uns Kontakt AGB Impressum Datenschutz Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.01.2015) 1. Grundsätzliches Für die Übernahme und Ausführung der Klose Dachtechnik GmbH & Co. KG gelten, auch ohne schriftlichen Vertragsabschluss, die nachstehenden Bedingungen als verbindlich vereinbart. 1. Das Angebot, das Leistungsverzeichnis und diese Leistungsgrundlagen, 2. die einschlägigen anerkannten Regeln der Bautechnik, wie sie in den Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerkes einschließlich der Flachdachrichtlinien und der Hinweise festgelegt sind und 3. die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C. 2. Angebote, Kostenvoranschläge, Preise etc. 1. Angebotstexte und Zeichnungen bleiben geistiges Eigentum der Klose Dachtechnik GmbH & Co. KG und dürfen ohne ihrer Zustimmung nicht anderweitig verwendet werden. 2. Die Preise sind Netto-Preise. Die gesetzliche, am Tag der Abrechnung gültige Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. 3. An das Angebot hält sich die Klose Dachtechnik GmbH & Co. KG 18 Werktage gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Frist eine verbindliche Auftragserteilung, so gelten die in dem Angebot bzw. im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise für die Dauer von vier Monaten nach fristgerechter Auftragserteilung (Vertragsschluss). Danach eintretende Lohn- und Materialmehrkosten zzgl. eines angemessenen Gemeinkostenzuschlages werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Das gilt auch, wenn die Leistung für einen späteren Zeitpunkt als vier Monate nach Vertragsschluss vorgesehen ist. Bei Metallen (Kupfer etc.) gilt die DEL-Notiz am Tage der Lieferung. 4. Maßgebend für Mengen- und Größenangaben ist das örtliche Aufmaß. 5. Zusätzliche im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis nicht enthaltene Arbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden oder nach den Umständen notwendig sind, werden gesondert berechnet. 6. Sagen dem Auftraggeber zur Verarbeitung vereinbarte Materialien nicht zu und müssen diese zurückgenommen werden, so geht der Mehraufwand zu Lasten des Auftraggebers, Sonderstücke oder Sonderanfertigungen, die nicht marktgängig sind, müssen voll bezahlt werden, wenn eine andere Verwendung nicht möglich ist. 3. Ausführungsfristen 1. Ausführungsbeginn und Ausführungsdauer der zu erbringenden Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Überschreitet die Klose Dachtechnik GmbH & Co. KG verbindlich zugesagte Fristen, so kann der Auftraggeber schriftlich unter Berücksichtigung der witterungsbedingten Ausführungsmöglichkeiten eine Nachfrist von mindestens drei Wochen setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf der Auftraggeber die Rechte nach §5, Ziffer 4, VOB/B in Verbindung mit § 8, Ziffer 3, VOB/B hat. 2. Material- Lieferschwierigkeiten, die nachweislich ohne Verschulden der Klose Dachtechnik GmbH & Co. KG eintreten, wirken für die Vertragserfüllung hemmend. Erforderliche neue Ausführungsfristen sind im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen. 3. Witterungsbedingte Einschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten, die die Qualität der Arbeiten beeinflussen können, sind von der Klose Dach- technik GmbH & Co. KG nicht zu vertreten. Maßnahmen zusätzlicher Art, um die Arbeiten trotz witterungsbedingter Behinderungen fortzusetzen oder aufzunehmen, sind zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 4. Bauseitig bedingte Terminverzögerungen (z.B. verspätete Fertigstellung von Vorarbeiten) ziehen die Vereinbarung eines neuen Termins nach sich und berechtigen die Klose Dachtechnik GmbH & Co. KG gegebenenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. 5. Im Übrigen haftet die Klose Dachtechnik GmbH & Co. KG nur für ihr nachweislich schuldhaft anzulastende Verzögerungen. Ersetzt wird der nachgewiesene unmittelbare Schaden. 6. Bei Reparaturarbeiten ist der Klose Dachtechnik GmbH & Co. KG möglichst genau die Schadensursache anzugeben. 7. Die auf der bearbeitenden Fläche liegenden, nicht in Schutzrohren verlegten Leitungen (z.B. Antennenkabel), sind während der Arbeitsausführung bauseits zu entfernen. Die Wiederinstandsetzung beschädigter Leitungen bzw. Schadensersatz wird von der Klose Dachtechnik GmbH & Co. KG nicht geleistet, wenn seitens des Auftraggebers keine geeigneten Maßnahmen getroffen wurden und Beschädigungen zwangsläufig eintraten. 4. Abnahme und Gefahrübergang 1. Die Abnahme fertig gestellter Arbeiten hat durch den Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu erfolgen. Der Aufforderung ist die Zustellung einer Rechnung über fertig gestellte Leistungen gleichgestellt. Vorhandene Mängel sind bei der Abnahme vom Auftraggeber schriftlich zu beanstanden. Erfolgt keine förmliche Abnahme, so gilt diese 12 Werktage nach dem Zugang der Fertigmeldung als erteilt. 2. Werden Nachfolgearbeiten vor der Abnahme der Arbeiten begonnen, so gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen. 3. Die Klose Dachtechnik GmbH & Co. KG trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Leistung. Wird jedoch die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbar
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-14