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• Aktiv Einzelhandel Pichl bei Wels, Österreich
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Impressum / Rechtliches
AnbieterACS&S
AdressePfarrplatz 1 4632 Pichl bei Wels Austria
Originaltext
AGBs FERNWARTUNG Serviceangebot Team Anfahrt AGBs Impressum AGBs FERNWARTUNG Serviceangebot Team Anfahrt AGBs Impressum AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Soft- und Hardware A. Softwarekauf §1 Vertragsgegenstand Der Anbieter überträgt dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die in der Beschreibung aufgeführten Programme einschließlich etwaiger Zusatzprogramme entweder – auf unbestimmte Zeit für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer oder -für eine bestimmte Zeit mit dem Recht der beiderseitigen Kündigung zu nutzen. §2 Lieferung Der Anbieter liefert dem Kunden eine Kopie der Programme in je einem Exemplar in maschinenlesbarer Form. Risiko und Kosten der Versendung zum Installationsort trägt der Kunde. Werden im Besitz des Kunden befindliche Programme des Anbieters ganz oder teilweise beschädigt oder versehentlich gelöscht, so liefert der Anbieter Ersatz. Verbesserte Versionen der Programme werden vom Anbieter unter Berechnung einer Pauschale angeboten, wenn diese freigegeben sind und Entsprechendes vertraglich vereinbart wurde. §3 Umfang der Nutzungsberechtigung Der Kunde ist zur Nutzung der ihm überlassenen Software auf einer einzelnen EDV-Anlage berechtigt. Das Kopieren von überlassenen Programmen in maschinenlesbarer und ausgedruckter Form ist nur in dem Umfang vertragsmäßiger Nutzung zulässig, d. h. Einlesen der Instruktionen und Daten zum Zweck der Verarbeitung sowie Herstellen einer Kopie nur zum Zwecke der Datensicherung. Handelt es sich bei der Software um ein, explizit mit Netzwerklizenzen versehenes Programm, erwirbt der Kunde das Recht, dieses Programm in der bezeichneten Anzahl auf verschiedenen Rechnern in einem Neztwerk zu installieren und zu benutzen. §4 Gewährleistung Zwischen Anbieter und Anwender besteht die Einigkeit darüber, daß es nicht möglich ist, DV-Programme so zu entwickeln, das sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Hersteller hat daher nur für die technische Brauchbarkeit des jeweiligen Programmes – entsprechend der Anwenderbeschreibung – einzustehen. §5 Eigentum und Urheberrechte Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum des Herstellers. Der Hersteller bleibt Inhaber aller Rechte an den überlassenen Programmen einschließlich des dazugehörenden Materials, auch wenn der Kunde sie verändert, oder mit eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie der Herstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urhebervermerk an. §6 Entgelt Im Falle der Nutzung auf unbestimmte Zeit ist der Kunde zur Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr, im Falle zeitlich begrenzter Nutzung zur Entrichtung einer zeitabhängigen Lizenzgebühr verpflichtet. Die einmalige Lizenzgebühr wird sofort, die monatliche Lizenzgebühr jeweils am fünften Tag nach Lieferung ohne Abzug fällig. Laufend zu entrichtende Entgeltsätze für Programme können vom Hersteller durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einbehaltung einer Frist von drei Monaten geändert werden. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zu. §7 Haftung Die Haftung des Herstellers ist bis zur Höhe der laufenden Gebühr für 18 Monate oder der Einmalgebühr des DV-Programmes beschränkt, höchstens jedoch auf 5000,– €. Siehe auch C, §2 §8 Übertragung von Lizenzen Die in der Beschreibung aufgeführten Programme dürfen weder verliehen noch vermietet werden. Die erworbene Lizenz der Programme kann auf Dauer an einen anderen Anwender übertragen werden, wenn diesem Anwender sämtliche Disketten und Beschreibungen dazu übergeben werden und der Anwender die AGB akzeptiert. Die Übertragung muß die letzte aktualisierte Version und alle früheren Versionen umfassen. §9 Kündigung und Rückgabe von Lizenzmaterial Der Kunde kann die Lizenz für einzelne Programm mit dreimonatiger Frist schriftlich kündigen, DV-Programme mit laufenden Gebühren jedoch frühestens zum Ende eines jeweiligen Kalenderjahres. Mit Wirksamwerden einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, das Original sowie alle Kopien und Teilkopien an den Hersteller zurückzugeben. Bei Lizenzmaterial, das auf maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern des Kunden aufgezeichnet ist, tritt zu der Rückgabe das vollständige Löschen der Aufzeichnung. B. Hardwarekauf §1 Vertragsgegenstand Der Kunde erwirbt vom Anbieter die im Kaufschein bezeichneten Geräte mit oder ohne Betriebssoftware und Dokumentation zum vertragsgemäßen Betrieb der DV – Anlage. Der Kaufschein ist Bestandteil des Vertrages. Die Vereinbarung für die Auswahl der DV-Anlage (einschließlich der durch ihren Einsatz herbeigeführten Leistungsergebnisse) liegt beim Kunden. §2 Lieferung, Installation, Übergabe Der Anbieter liefert an den Kunden, wobei der im Kaufschein genannte Lieferzeitpunkt um eine angemessene Frist verschoben werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein die Lieferfälligkeit beeinflussender Streik, höhere Gewalt oder ein sonstige
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Produkte oder Leistungen zeigen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Videos hinterlegen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Fotos zeigen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Social-Media-Links hinterlegen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter PDF-Kataloge hinterlegen.

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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-14