BLUN · Listing / Austria / Baden bei Wien
Symbolbild
Leichtfried
• Aktiv
Einzelhandel
Baden bei Wien, Österreich
Kassensysteme ein Serviceunternehmen für Computer, etron kasse, bonit Kassensoftware Vertragshändler für Einzelhandel, Filialbetriebe, Gastronomie %
Verwaltung
Noch keine Verwaltungsdaten hinzugefügt
Produkte / Katalog
Noch keine Produkte aufgelistet
Impressum / Rechtliches
AnbieterLeichtfried
AdresseFrauengasse 10
2500 Baden bei Wien
Austria
Originaltext
AGB - Computerservice Zum Inhalt springen Computerservice Bildergalerie KASSEN Menü umschalten ETRON BONIT SERVICES Menü umschalten FERNWARTUNG und VIRENPRÜFUNG COMPUTERSERVICE SCHULUNG NÄHMASCHINENSERVICE ÜBER UNS Menü umschalten AGB Einkaufsbedingungen KONTAKT Impressum Datenschutzerklärung Computerservice Main Menu AGB BONIT Computerservice Contact Datenschutzerklärung Disclaimer Einkauf ETRON FERNWARTUNG und VIRENPRÜFUNG Impressum Leichtfried Nähmaschinenservice Registrierkassen Schulung Services Über uns AGB Allgemeine Lieferbedingungen herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs (FEEI) Geltungsbereich Diese allgemeinen Bedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und zwar für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen. Für Software und Programmierleistungen gelten vorrangig die im Kapitel Software angeführten Bedingungen. Abweichungen von den in Punkt 1.1 genannten Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch den Verkäufer wirksam. Angebot Angebote des Verkäufers gelten als freibleibend. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind dem Verkäufer unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird. Vertragsschluss Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet hat. Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Preise Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager des Verkäufers ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für gewerbliche Zwecke im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vor. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage tritt, wobei es hiefür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf. Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Lieferung Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: Datum der Auftragsbestätigung Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen; Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält. Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Käufer zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 1 Jahr nach Bestellung als abgerufen. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Falls zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss eine Vertragsstrafe (Pönale) für Lieferverzug vereinbart wurde, wird diese nach folgender Regelung geleistet, wobei ein Abweichen von dieser in einzelnen Punkten ihre Anwendung im Übrigen unberührt lässt: Eine nachweislich durch alleiniges Verschu
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Produkte oder Leistungen zeigen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Videos hinterlegen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Fotos zeigen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Social-Media-Links hinterlegen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter PDF-Kataloge hinterlegen.
Ähnliche Inserate in der Nähe
Österreich
Einzelhandel
Österreich
Einzelhandel
Österreich
Einzelhandel
Österreich
Einzelhandel
Österreich
Einzelhandel
Österreich
Einzelhandel
Mehr in der Nähe
Österreich
Unternehmen
Österreich
Unternehmen
Österreich
Unternehmen
Österreich
Unternehmen
Österreich
Unternehmen
Österreich
Unternehmen
Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-14
