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Wien, Österreich
Putzerei ALPHACLEAN - Blütenfrische Textilreinigung - 6x in Wien - Für Ihre hochwertige Kleidung, Wäsche, Vorhänge, Decken und Teppiche
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AnbieterAlphaclean
AdresseDavidgasse 55
1100 Wien
Austria
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AGB | DSGVO - ALPHACLEAN Zum Inhalt springen 6 x in Wien für Sie da! 6 x in Wien für Sie da! Home Filialen und Öffnungszeiten 1030 Wien, Löwengasse 26 1100 Wien, Davidgasse 55 1130 Wien, Hietzinger Hauptstraße 148 1140 Wien, Auhof Center 1180 Wien, Gersthofer Straße 91 1230 Wien, Shopping Center Riverside Preise Über uns Kontakt AGB | DSGVO Impressum Startseite » AGB | DSGVO AGB | DSGVO Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Preis laut Tarif 2. Ausführung: Die zum Waschen, Chemischreinigen, Färben, Bügeln, Spannen usw. übernommenen Gegenstände werden fachgemäß und mit großer Sorgfalt bearbeitet. Die Art der Behandlung bleibt der fachmännischen Beurteilung des Unternehmens überlassen. Hat der Unternehmer den Kunden individuell zusätzlich zu den allgemeinen in Punkt 3. aufgezählten Beschädigungsgefahren, insbesonders auf die Gefahr bestimmter Schäden bei Bearbeitung der übernommenen Gegenstände hingewiesen und die Befreiung von der Haftung für Schäden der Bearbeitung vereinbart und sich dies schriftlich bestätigen lassen, so wird er von der Haftung für die Beschädigung frei. Dies trifft insbesondere auf eine fehlende Pflegekennzeichnung zu. 3. Haftung: Auch bei größter Sorgfalt und fachgemäßer Bearbeitung der Gegenstände kann es zu Beschädigungen kommen, an denen dem Unternehmer kein Verschulden und damit auch keine Schadenshaftung trifft. Dies gilt insbesondere: a) für Mängel der bearbeiteten Gegenstände, die erst während der Bearbeitung hervorkommen und in der Beschaffenheit der Gegenstände begründet sind, wie ungenügende Echtheit der Farbe u. dgl., b) für Einlaufen von Gegenständen, sofern keine Faserschädigung eingetreten ist, c) für Gegenstände, die eine falsche Textilpflegekennzeichnung tragen und bei denen durch Inaugenscheinnahme und einfache Proben nicht die entsprechende richtige Reinigungsart festgestellt werden kann, d) für das Hervorkommen von Flecken und das Auflösen geklebter Stellen, e) für Beschädigen oder Eingehen von Kragen und Manschetten bei Hemden und Blusen, welche aus nicht wäschereigerechtem Material hergestellt sind, f) für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und ähnliches Zubehör aus nicht reinigungsbeständigem Material. g) für das Reissen von zu dünn geschliffenem Leder, h) für das Hervortreten von insbesondere kaschierten Vernarbungen und Verletzungen des Leders, i) für Einsprung und Faltenbildung durch Überspannung des Leders. 4. Färben: Beim Färben werden Kundenwünsche nach Art der Ausführung nach Möglichkeit berücksichtigt. Für völlige Übereinstimmung mit den Farbmustern kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. 5. Liefertermin: Schadenersatzansprüche aus dem Verlust können erst dann gestellt werden, wenn die Lieferfrist um mehr als 5 Wochen überschritten wird. Nur für Schäden am Reinigungsgut wird gehaftet. Für darüber hinausgehende Schäden (Folgeschäden) wird nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet. 6. Reklamationsfrist: Allfällige Beanstandungen sollen im eigenen Interesse ehest bzw. vor Entfernung des Merkzeichens, jedenfalls bevor der betreffende Gegenstand getragen oder bearbeitet wurde, geltend gemacht werden. 7. Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung *): Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird bei Vorliegen eines Anschaffungspreisbeleges der gemeine Wert des Gegenstandes im Zustand der Übergabe vergütet, wobei jeweils vom Neuwert für das 1. Jahr 30 %, für das 2. Jahr weitere 20 %, für das 3. Jahr weitere 10 % und für das 4. Jahr weitere 10 % abgesetzt werden. Ab dem 5. Jahr werden aus Kulanzgründen keine weiteren Abzüge berechnet. Sofern kein Anschaffungspreisbeleg vorgelegt werden kann, sind Zeitpunkt des Kaufes und Verkaufsfirma bekanntzugeben. Der Gegenstand geht ins Eigentum des Unternehmens über. 8. Abholung: Die übernommenen Waren sind spätestens innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Tag der Übernahme, abzuholen. Bei Nichtabholen der Ware ist der Unternehmer berechtigt, diese nach 6 Monaten zu verwerten und den Erlös mit Putzlohn und Lagerungskosten (laut Aushang/Preisliste) aufzurechnen. 9. Übergabe: Die Übergabe der Ware erfolgt nur gegen Rückgabe des Übernahmescheines und erfolgter Bezahlung. Kann der Übernahmeschein nicht vorgelegt werden, wird die Ware nur gegen Ausweisleistung ausgefolgt. Gültig seit Juli 2001 Der Kunde hat diese im Geschäftslokal ersichtlich gemachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit der Entgegennahme des Übernahmescheines mit ihnen einverstanden, und zwar auch namens anderer Personen, für die er die Ware zur Bearbeitung übergibt. *) Pkt. 7 der AGB wurde dem Kartellgericht als unverbindliche Verbandsempfehlung angezeigt. In diesen Geschäftsbedingungen der Bundesinnung sind die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes berücksichtigt. Datenschutzgrundverordnung Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle alphaclean Textilreinigung Pertich & Co. OHG Davidgasse 55 1100 Wien Geschäftsleitung Alfred Pertich, Geschäftsführer Ku
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-14
