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Müller Installationstechnik
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Bau
Villach-Landskron, Österreich
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Impressum / Rechtliches
AnbieterMüller Installationstechnik
AdresseOssiacher Straße 28
9523 Villach-Landskron
Austria
Originaltext
AGB (Allg. Geschäftsbedingungen) – Müller Installationstechnik Zum Inhalt springen +43 4242 55025 Montag – Freitag 07:30 - 16:30 Uhr Facebook page opens in new window X page opens in new window Instagram page opens in new window YouTube page opens in new window Müller Installationstechnik Ihr Spezialist für Heizung, Sanitär und barrierefreie Traumbäder Startseite Unsere Dienstleistungen Aktuelles Bist du der / die Neue? Hier entsteht ein Projekt Förderung für Heizungstausch Galerie AGB & Kontakt AGB (Allg. Geschäftsbedingungen) Datenschutz Impressum Cookie-Richtlinie (EU) Über uns $ 0.00 0 Zeige Einkaufswagen Kasse Keine Produkte im Einkaufswagen. Zwischensumme: $ 0.00 Zeige Einkaufswagen Kasse Search: Startseite Unsere Dienstleistungen Aktuelles Bist du der / die Neue? Hier entsteht ein Projekt Förderung für Heizungstausch Galerie AGB & Kontakt AGB (Allg. Geschäftsbedingungen) Datenschutz Impressum Cookie-Richtlinie (EU) Über uns AGB (Allg. Geschäftsbedingungen) Sie befinden sich hier: Start AGB (Allg. Geschäftsbedingungen) 1.KOSTENVORANSCHLÄGE: Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt; die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftraggeber (AG) nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich, doch wird bei Erteilung eines Auftrages das im Umfang des Kostenvoranschlages bezahlte Entgelt gutgeschrieben. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers (AN). Der KV wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für seine Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der AN den AG davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von unter 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nicht anders vereinbart, können Auftragsänderungen und Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sind unser geistiges Eigentum und insbesondere die Weitergabe und Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. 2. ANGEBOT: Angebote werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. 3. PREISE: Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder Materialkostenerhöhung aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend , ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate. Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben. 4. LEISTUNGSAUSFÜHRUNG: Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen bei den Behörden oder Bewilligungen der die Behörde sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu veranlassen. Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen; weiters ist für die Leistungsausführung einschließlich eines Probebetriebes erforderliche Energie vom Auftraggeber kostenlos beizustellen. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-. Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft . Ist der Auftrag seiner Natur nach, dringend auszuführen, oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und die durch Beschleunigung der Materialkosten auflaufenden Mehrkosten berechnet. 5. LEISTUNGSFRISTEN UND -TERMINE: Vorgesehene Liefer- und Fertigstellungstermine sind für den Auftragnehmer dann verbindlich, wenn deren Einhaltung zugesagt worden ist. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-14
