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SymbolbildFriedrich Lettner GmbH
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Perg, Österreich
Lettner-Energietechnik, Ihr Effizienzinstallateur in Perg. Die erste Wahl in Sachen Bad und Heizung.
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Produkte / Katalog
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Impressum / Rechtliches
AnbieterFriedrich Lettner GmbH
AdresseLinzerstraße 63
4320 Perg
Austria
Originaltext
AGB | Lettner Energietechnik Skip to main content Lettner Energietechnik Über uns Warum Lettner Kundenstimmen Kompetenzbereiche Geschäftsführung Karriere AGB Haustechnik Heizung Lüftung Sanitäre Klima Alternativenergien Wellness Bäderstudio Journal Kontakt Kontakt aufnehmen Notdienst & Wartung Notruf Suche Komm zu uns Notruf Über uns Warum Lettner Kundenstimmen Kompetenzbereiche Geschäftsführung Karriere AGB Haustechnik Heizung Lüftung Sanitäre Klima Alternativenergien Wellness Bäderstudio Journal Kontakt Kontakt aufnehmen Notdienst & Wartung Notruf Suche AGB 1. Geltungsbereich 1.1 Der Auftragnehmer arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen: 2. Kostenvoranschläge 2.1 Sämtliche technischen Unterlagen, einschließlich der Leistungsverzeichnisse, bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen anderweitig nicht verwendet werden. 3. Angebote 3.1 Angebote werden nur schriftlich oder über Fax erteilt. 3.2 Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. 4. Bestellungen & Auftragsbestätigungen 4.1 An den Auftragnehmer gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers bedürfen, sofern diesem nicht bereits ein vom Auftragnehmer erstelltes verbindliches Angebot zugrunde liegt, für das Zustandekommen eines Vertrags der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers. 5. Preise 5.1 Treten zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung Änderungen bei den a) Lohnkosten und/oder b) Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien, sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Empfehlung, sonstiger behördliche Maßnahmen oder aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise ein, so erhöhen oder vermindern sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate. 6. Leistungsänderungen & zusätzliche Leistungen 6.1 Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. 6.2 Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. 7. Leistungsausführung 7.1 Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. 7.2 Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder der Gas-, Wasser- und Energieversorgungsunternehmungen sind vom Auftraggeber beizubringen; der Auftragnehmer ist ermächtigt, vorgeschriebene Meldungen an Behörden auf Kosten des Auftraggebers zu veranlassen. 7.3 Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos geeignete Räume für die gesicherte Lagerung von Werkzeugen und Materialien zu Verfügung zu stellen. 7.4 Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie u. Wassermengen sind vom Auftraggeber kostenlos beizustellen. 7.5 Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird eine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht und war dies bei Vertragsabschluß nicht bekannt, werden hierdurch anfallende Mehrkosten wie Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und dgl. zusätzlich verrechnet. 7.6 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit zur Anlieferung der erforderlichen Maschinen, Materialien und Geräte an den Leistungsort zu gewährleisten und hat weiters die Übernahme der zur jeweiligen Leistungsausführung angelieferten Geräte und Materialien zu bestätigen. 8. Leistungsfristen & -termine 4.1 An den Auftragnehmer gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers bedürfen, sofern diesem nicht bereits ein vom Auftragnehmer erstelltes verbindliches Angebot zugrunde liegt, für das Zustandekommen eines Vertrags der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers. 9. Verrechnung 9.1 Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs ist gleich dem Ausmaß der darunter befindlichen Rohre anzunehmen; das Ausmaß der Isolierung wird an den Außenflächen gemessen. Unterberechnungen bis max. 1m bleiben unberücksichtigt. 10. Beigestellte Ware 10.1 Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber bis zu 20% Prozent von seinen Verkaufspreisen dieser oder gleichartiger Waren zu berechnen. 10.2 Solche vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. 11. Zahlung 11.1 Bei Versicherungsleistungen werden die Zahlungen nicht mit der Versicherung abgewickelt sondern direkt mit dem Auftraggeber. 11.2 Der Auftraggeber hat über Verlangen des Auftragne
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-14
