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Dachdeckerei Zach
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Bau
Kremsmünster, Österreich
dach-zach-kremsmuenster
Verwaltung
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Produkte / Katalog
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Impressum / Rechtliches
AnbieterDachdeckerei Zach
AdresseSchulstraße 4
4550 Kremsmünster
Austria
UID / VATin ihrer jeweils geltenden
Originaltext
AGB — dach-zach-kremsmuenster 0 Zum Inhalt springen Home Leistungen Dachdeckerei Spenglerei Fassadenverkleidung Referenzen Unternehmen Betrieb Geschichte Partner Rechtliches AGB Impressum Datenschutz Menü öffnen Menü schließen Home Leistungen Dachdeckerei Spenglerei Fassadenverkleidung Referenzen Unternehmen Betrieb Geschichte Partner Rechtliches AGB Impressum Datenschutz Menü öffnen Menü schließen Home Ordner: Leistungen Zurück Dachdeckerei Spenglerei Fassadenverkleidung Referenzen Ordner: Unternehmen Zurück Betrieb Geschichte Partner Ordner: Rechtliches Zurück AGB Impressum Datenschutz Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Zach: AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Zach Aufgrund des Bauarbeitenkoordinatinsgesetzes, BGBl. Nr. 37/1999, weisen wir darauf hin, dass durch den Bauherren ein Planungs-, sowie ein Baustellenkoordinator zu bestellen ist. 1. Allgemeines 1.1 Wir schließen Verträge ausschließlich unter Geltung unserer Geschäftsbedingungen ab. Für den Fall der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Kunde mit der Geltung unserer AGB einverstanden. AGB des Kunden sind für uns nicht verbindlich, eines besonderen Widerspruches dazu bedarf es nicht. 1.2 Unsere AGB gelten auch für alle Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert schriftlich oder mündlich vereinbart oder einem Auftrag bzw. einer Auftragsbestätigung zugrundegelegt werden. 1.3 Mündliche Vereinbarungen vor oder nach Abschluß des Vertrages mit dem Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. 1.4 Ergänzend zu diesen AGB gelten die einschlägigen ÖNORMEN, für Bauspengler-, Dachdecker-, Fassaden-, und Flachdacharbeiten in gültiger Fassung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, soferne diese nicht aufgrund von Hinweisen unsererseits bzw. baulichen Gegebenheiten unanwendbar sind . In diesem Fall können jedoch keine wie auch immer gearteten Ansprüche geltend gemacht werden. ( Bsp.: Höhe v. Hochzügen b. Terassentüren oder ausreichende Schnee- bzw. Windsicherungsmaßnahmen.) Danach das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. 2. Preise und Angebote 2.1 Die zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Preise sind Einheitspreise, sofern keine Berechnungsart nach Pauschalpreisen vereinbart wurde. 2.2 Grundlage der Einheitspreise bildet unser Angebot. Die darin angegebenen Mengen stellen jedoch nur einen unverbindlichen Richtwert dar. Die Abrechnung erfolgt nach genauem Aufmaß. 2.3 Beauftragt uns der Kunde mündlich oder schriftlich zusätzlich mit der Durchführung von Leistungen, sind diese nach dem tatsächlichen Aufwand, das heißt nach Regiepreisen zu vergüten. 2.4 Ändert der Kunde seinen erteilten Auftrag ab und entstehen dadurch Mehrleistungen oder Kosten, werden diese nach tatsächlichem Aufwand verrechnet und sind vom Kunden zu bezahlen. 2.5 Bei Abrechnung unserer Leistungen in Regie, werden diese nach tatsächlichen Material- und Arbeitsaufwand abgerechnet. Die angefallenen Arbeitsstunden verstehen sich einschließlich sämtlicher Weg- und Rüstzeiten. Dies gilt auch für erteilte Aufträge ohne vorherige Angebotslegung. 2.6 An die in unserem Angebot ausgewiesenen Preise sind wir 3 Wochen ab Datum des Angebots gebunden. Erteilt der Kunde uns den Auftrag, gelten die Angebotspreise als Festpreise, sofern nicht die Werkleistung aufgrund Umstände, die dem Kunden zuzurechnen sind, erst später als 3 Monate nach dem von uns zugesagten Beendigungstermin fertiggestellt werden kann. Treten danach Umstände ein, die zur Erhöhung unserer Preise führen, sind wir berechtigt, dem Kunden ab diesem Zeitpunkt die zu erbringenden Leistungen entsprechend den höheren Preisen abzurechnen. 2.7 Änderung Leistungsumfang/Zusatzangebot, wünscht der Kunde nach Abgabe eines ersten kostenlosen Angebots Änderungen an den ursprünglich mitgeteilten Anforderungen, dem Leistungsumfang oder sonstigen Planungen, so gelten diese als Änderungswünsche. Führt ein Änderungswunsch oder eine Plananpassung dazu, dass ein neues oder ergänzendes Angebot erstellt werden muss, so ist die Erstellung dieses weiteren Angebots grundsätzlich entgeltlich. Die Vergütung für die Angebotserstellung richtet sich nach dem hierfür entstandenen Aufwand. Im Falle einer Auftragserteilung wird das dafür verrechnete Entgelt vollständig angerechnet bzw. nicht gesondert berechnet. 2.8 Die von uns angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe. 2.9 Der Kunde hat uns, sofern wir dies verlangen, eine Bankgarantie in Höhe der Brutto-Auftragssumme zu übergeben. 2.10 Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden Dies gilt auch für zumutbare Lieferfristüberschreitungen. 3. Zahlungsbedingungen 3.1 Wir sind berechtigt, während der Ausführung der beauftragten Leistungen - mittels Teilrechnungen oder nach dem vereinbarten Zahlungsplan - Teilzahlungen vom Kunden zu verlangen. 3.2 Soferne nichts anderes
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-02 · Webdaten: 2026-05-14
