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Hiltl Dachterrasse

• Aktiv Gastronomie Schweiz
Dachterrasse – Hiltl

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Finanzen und Einreichungen

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Jahresabschlüsse und Unterlagen sind auf Pro verfügbar.
Impressum / Rechtliches
AnbieterHiltl Dachterrasse
AdresseSwitzerland
Originaltext
AGB – Hiltl HILTL Angebot im Haus Hiltl Zmorge & Brunch À la Carte & Drinks Saisonal & Lunch Special Bistro & Buffet Gruppenangebote Reservieren im Haus Hiltl Standorte Haus Hiltl Hiltl Akademie Marthas Innenhof Dachterrasse Sihlpost am Strand Catering & Shop Catering Abholung Catering Lieferung Kochkurse & Events Gutscheine Kochbücher & Geschenke Hiltl Akademie Open shopping cart Warenkorb Open shopping cart Close menu Standorte Jobs Gutscheine Catering & Shop Zmorge & Brunch Bistro & Buffet À la Carte & Drinks Saisonal & Lunch Special Kontakte Presse Jetzt Ticket für die Brunch Party auf der Hiltl Dachterrasse sichern!🪩 Sonntag, 31. Mai & 21. Juni 2026 Jetzt vom Hiltl Spritz Special profitieren!✨ Bis 31. Mai nur 9.- anstatt 14.- Feedback Newsletter AGB Impressum Datenschutz English Kontakt & Fragen Disclaimer AGB Impressum Privatsphäre Allgemeine Geschäftsbedingungen Hiltl AG AGB-Ergänzungen Hiltl Rewards App AGB-Ergänzungen Hiltl Catering AGB-Ergänzungen Hiltl Akademie AGB-Ergänzungen Hiltl Seminar AGB-Ergänzungen Datenschutz von Newslettern AGB-Ergänzungen Datenschutz & Cookie-Hinweis Back Gültigkeit Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen den beiden Vertragspartnern, dem Kunden sowie der Hiltl AG, und stellen einen integrierten Bestandteil jedes Auftrags dar. Für den Kunden werden hierbei synonym die Begriffe «Gast, Mieter, Veranstalter, Kunde» verwendet. Es gelten ausschliesslich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Hiltl AG, bestehende AGB des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Grundlage/Zustandekommen des Vertrags Als Grundlage gilt die vom Kunden unterzeichnete Reservations-/Auftragsbestätigung bzw. Offerte. Zusatzinformationen wie nachträglich erstellte Instruktionen (Function Sheets; Organisationspläne, Ablaufpläne; Auf- und Abbaupläne, Angebote oder Dienstleistungen usw.) sind integrierter Bestandteil der Reservations-/Auftragsbestätigung oder Offerte. Der Vertrag kann einseitig nicht aufgelöst werden. Eine Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung von Räumlichkeiten zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Kunden, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Option Optionsdaten (Offerten, Auftragsbestätigungen) sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann die Hiltl AG über das reservierte Datum frei verfügen, sofern der Kunde nicht schriftlich bestätigt hat. Die Bestätigung muss am letzten Tag der Optionsfrist bei der Hiltl AG eingetroffen sein. Personenanzahl Hiltl ist sich bewusst, dass die Bestimmung der Personenanzahl für den Kunden/Veranstalter nicht immer einfach ist. Bei der Verrechnung ist die Zahl der gemeldeten Gäste bis 48 Stunden vor Beginn des Anlasses massgebend. Als Toleranzgrenze akzeptiert Hiltl AG wir bis max. minus 5 % der garantierten Personenanzahl. Sollte die Minus-Differenz höher als 5 % sein, bedarf es einer schriftlichen Bestätigung unsererseits, ansonsten wird die gemeldete Personenanzahl berechnet. Hiltl behält sich in diesem Falle vor, eine neue Kostenkalkulation vorzunehmen. Bei einer höheren Differenz erfolgt eine Abrechnung nach der tatsächlichen Personenanzahl. Preise Offerten/Auftragsbestätigungen mit Kalkulationen, die auf Basis von angegebenen Personenzahlen gemacht werden, verlieren ihre Gültigkeit, wenn sich die Personenanzahl um mehr als 15% (bis 100 Pax), 10% (ab 100 Pax) positiv/negativ verändert. Bei einer notwendigen Neukalkulation sind Preisänderungen vorbehalten. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der aktuell gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung, soweit nicht anders gekennzeichnet. Vorauszahlung Grundsätzlich behält sich die Hiltl AG bei Vertragsabschluss (Auftragsbestätigung etc.) vor, mit einem voraussichtlichen Gesamtumsatz ab CHF 5000.– eine Anzahlung in Höhe von 50% zu verlangen. In diesem Falle ist die Reservation etc. erst bei Eintreffen der Anzahlung verbindlich. Diese ist spätestens am 10. Tag vor dem Anlasstag fällig. Allfällig anfallende Annullationskosten werden mit der geleisteten Anzahlung verrechnet. Die Differenz zum Endbetrag wird dem Kunden gutgeschrieben bzw. nachberechnet. Annullation Absagen oder wesentliche Veränderungen müssen durch den Kunden möglichst frühzeitig und ausschliesslich schriftlich mitgeteilt werden. Tritt der Kunde ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, behält sich die Hiltl AG ohne anderslautende Vereinbarung vor, eine Umtriebsentschädigung zu berechnen. Die entstehende Schadenersatzpflicht umfasst die gemäss Vertrag (Auftragsbestätigung, etc.) vereinbarten Leistungen (Miete, Verpflegung, Kosten für Dritte etc.) sowie die administrativ erbrachten Leistungen reduziert, um die zum Annu
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-03 · Webdaten: 2026-05-05