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Weingut-Hotel-Restaurant Familie Mahorko

• Aktiv Gastronomie Glanz an der Weinstraße, Österreich
Sanft streicht der Nebel über die noch taunassen Wiesen. Ein einsamer Jäger löst sich aus dem Schatten und hebt sein Fernglas ans Auge. Nur der morgendliche Ruf einer Meise durchbricht die Stille im Weingarten. Mehr Impressionen Zartes Morgenlicht blitzt zum F...
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Sanft streicht der Nebel über die noch taunassen Wiesen. Ein einsamer Jäger löst sich aus dem Schatten und hebt sein Fernglas ans Auge. Nur der morgendliche Ruf einer Meise durchbricht die Stille im Weingarten. Mehr Impressionen Zartes Morgenlicht blitzt zum Fenster herein. Die ersten warmen Sonnenstrahlen des Tages kitzeln sanft in der Nase. Recken. Strecken. […] Über Uns - Mahorko Zum Inhalt springen € 0,00 0 Warenkorb Über Uns Griaß di! Wir sind die Familie Mahorko. Gemeinsam haben wir über bereits drei Generationen hinweg unser eigenes kleines Paradies in der Südsteiermark aufgebaut. Mit Leidenschaft verbinden wir Tradition und Moderne – bei allem, was wir tagtäglich tun. Schon sehr früh erkannte Helmuts Großvater Valentin Mahorko – damals Bürgermeister von Glanz – die Schönheit der Südsteirischen Weinstraße und kaufte 1947 das Grundstück, auf dem sich unser Hotel und das Weingut befinden. Seither hat sich viel verändert … 1957 – Das Gasthaus Aus einer Backhendl- station entsteht ein Gasthaus. Touristen und Besucher können ihren Urlaub in einem der drei Gästezimmer verbringen. Später wird die erste Pension mit Kalt- und Warmwasser in der Südsteiermark eröffnet. 1982 – Der Weinbau Im Alter von nur 23 Jahren übernimmt Irena Mahorko den Weinbau- und Gastronomiebetrieb vom Vater. 2003 geht der Weinbau an ihren Sohn Helmut weiter. Er hat 2011 die Idee zum beeindruckenden Weinwalk, der in der Südsteiermark seinesgleichen sucht. 2019 – Der Wellnessbereich Familie Mahorko verleiht Urlaub in der Südsteiermark eine neue Dimension. Im Mai 2019 wird der 500 m 2 große Zubau eröffnet. 270 m 2 entfallen auf den Wellnessbereich, dessen Herzstück – der Horizont Pool – ein ganz besonderes Urlaubserlebnis bietet. Helmut Valentin Mahorko Ein Naturbursche, wie er im Buche steht, und deshalb meistens draußen anzutreffen: am Weinberg, bei den Wasserbüffeln oder auf der Jagd. Ansonsten steht er im Weinkeller und holt das Beste aus jeder einzelnen Traube heraus. Er ist der Tüftler im Hintergrund und verfolgt konsequent seine Ideen. Irena Mahorko Die gute Seele im Hause Mahorko hat das Weingut mit nur 23 Jahren übernommen, wurde Wirtin und Weinbäuerin. Sie hat ihre Arbeit über all die Jahre hinweg lieben gelernt – trotz so manch schwerer Zeit. Deswegen stoßt sie bis heute nur zu gerne mit den Besucher:innen mit einem guten Glas Wein an. Hermann Hack Der Lebensgefährte von Irena hat bereits als Jugendlicher bei Mahorko musiziert. Die Liebe hat ihn nach vielen Jahren wieder in dieses Haus zurückgeführt. Er schaut, dass der Wein im Verkostungsgwölb nie ausgeht und ist stets für kleine Reparaturen zu haben. Glanz an der Weinstraße 82 A-8463 Leutschach +43 (0) 3454-7090 weingut@mahorko.at AGB IMPRESSUM DATENSCHUTZ Design: ReschCommunicati

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Impressum / Rechtliches
AnbieterWeingut-Hotel-Restaurant Familie Mahorko
Adresse82 8463 Glanz an der Weinstraße Austria
UID / VATzu bezahlen. 6.2 Der Beher
Originaltext
AGB - Mahorko Zum Inhalt springen € 0,00 0 Warenkorb Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines 1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Gastes zustande. Elektronische Erklärungen (E-Mails, …) gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekanntgegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. 1.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. 2 Beginn und Ende der Beherbergung 2.1 Der Gast hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. 2.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. 2.3 Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. 3 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag 3.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Gast nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. 3.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Aufenthaltstag folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18.00 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt. 3.3 Bis spätestens 15 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Gast aufgelöst werden. Bei einer Kündigung der Buchung ab 14 Tage vor Anreise verrechnen wir 100% des Gesamtarrangementpreises. 3.4 Aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation haben wir unsere Stornobedingungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Ein Gratis Storno bis zum Anreisetag ist bei Grenzschließung oder Einreiseverbot in die Urlaubsregion Steiermark oder Ausreiseverbot aus der Heimatgemeinde möglich. 4 Beistellung einer Ersatzunterkunft 4.1 Der Beherberge kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. 4.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. 4.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers. 5 Rechte des Gastes (Vertragspartner) 5.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. 6 Pflichten des Gastes (Vertragspartner) 6.1 Der Gast ist verpflichtet. spätestens zu Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. 6.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diesen nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Gast alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditunternehmungen,Telegramme, usw. 6.3 Der Gast haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Gastes Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen. 7. Rechte des Beherbergers 7.1 Verweigert der Gast die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem. § 1101 AGBG an dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Gast gemacht wur
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