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Fahrzeugbedarf Kotz & Co KG

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AnbieterFahrzeugbedarf Kotz & Co KG
AdresseAustria
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AGB von Fahrzeugbedarf Zum Inhalt springen +43 (0) 5 7172 0 | office@fahrzeugbedarf.at Toggle Navigation HOME FAHRZEUGTEILE BPW MARKEN FZB ALU STANDORTE AKTUELLES KATALOGE ÜBER UNS FZB Webshop AGB AGB akumar 2025-10-22T10:55:46+02:00 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Fahrzeugbedarf Kotz & Co. KG Fassung/17012020 1. Allgemeines 1.1. Diese AGB sind Bestandteile sämtlicher Vertragsverhältnisse, die die Fahrzeugbedarf Kotz & Co. KG (in Folge kurz: Auftragnehmer) als Auftragnehmer mit einem Kunden eingeht. 1.2. AGB des Kunden, welcher Art auch immer, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass der Auftragnehmer der Geltung dieser AGB ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Die Ausführung eines Auftrages gilt nicht als Anerkennung abweichender Bestimmungen. 1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Eine solche unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine Regelungslücke vorliegt. Einzelne Bestimmungen von AGB des Kunden werden auch in solchen Fällen nicht Vertragsbestandteil. 1.4. Der Auftragnehmer schließt Verträge sowohl mit anderen Unternehmern (B2B-Geschäfte) als auch mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (B2C-Geschäfte) ab. Wenn Klauseln nur auf einen dieser beiden Geschäftsbereiche anwendbar sind, wird dies mit „B2B“ bzw. „B2C“ gekennzeichnet. Grundsätzlich gelten diese AGB bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes nur soweit, als sie nicht den zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen. 1.5. Zusätzlich zu diesen AGB stellt eine etwaige Auftragsbestätigung einen integrierenden Bestandteil des Vertrages dar und geht diese bei abweichenden Regelungen diesen AGB vor. 1.6. Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie sonstige wesentliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom hiermit vereinbarten Schriftlichkeitsgebot. Auch per Fax oder E-Mail abgegebene Erklärungen gelten als „schriftlich“ im Sinne dieser AGB. 1.7. Der Auftragnehmer kann grundsätzlich davon ausgehen, dass Mitarbeiter des Kunden berechtigt sind im Namen des Kunden weitere Aufträge zu erteilen, Waren zur Bearbeitung zu überbringen oder abzuholen. 1.8. Der Kunde ist bis zur beidseitigen und vollständigen Vertragserfüllung verpflichtet, etwaige Änderungen seiner Geschäftsadresse unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Erklärungen auch dann als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse gesendet wurden. 1.9. B2B: Die Anwendung der §§ 9 und 10 E-Commerce-Gesetz (ECG) wird ausgeschlossen. 1.10. Soweit Handelsklauseln Verwendung finden, gelten für deren Auslegung vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarung die Bestimmungen der Incoterms 2010 in der jeweils gültigen Fassung. 1.11. B2B: Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. 2. Angebot und Vertragsabschluss 2.1. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 2.2 . Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. 2.3. Die Bestellung des Kunden stellt lediglich ein Vertragsanbot an den Auftragnehmer dar. Bei einer elektronischen Bestellung wird deren Einlangen unverzüglich bestätigt. Diese Zugangsbestätigung stellt jedoch keine verbindliche Annahmeerklärung dar, wenn nichts anderes ausdrücklich erklärt wird. 2.4. Der Auftragnehmer ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Annahme eines Angebotes abzulehnen. Aus der Abgabe eines Angebotes erwächst kein Anspruch auf Vertragsschluss. 2.5. Der Auftragnehmer wird binnen 14 Tagen ab Einlangen des Angebotes entweder die Annahme oder die Ablehnung des Angebotes erklären. Für den Fall, dass der Auftragnehmer binnen 14 Tagen keine Erklärung abgibt, ist daraus weder die Annahme noch die Ablehnung des Angebotes abzuleiten. Der Kunde wird in diesem Fall mit dem Auftragnehmer Kontakt aufnehmen und die Abgabe einer Erklärung verlangen. 2.6. Sämtliche mit diesem Vertrag verbundenen Nebenkosten trägt der Kunde. 2.7. Dokumentationen, technische Zeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die auch Teil des Angebotes (Punkt 2.1.) sein können, bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu setzen, die unbefugten Dritten den Zugriff auf diese Daten verwehren. Für den Fall eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde dem Auftragnehmer für jeden daraus erwachsenen Schaden. 2.8. Für den Fall von elektronisch abgeschlossenen
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-17