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AnbieterChiptech
AdresseSpitzeneckstraße 36 6845 Hohenems Austria
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Impressum – Chiptech Skip to content Über uns Chiptuning Prüfstand Reparatur Steuergerät Projekte Kontakt De En Impressum & AGBs Ing. Alexander Oberlechner Tirol: A-6553 See, Ahle 364 Vorarlberg: A-6845 Hohenems, Spitzeneckstraße 36 Tel.: +43 664 180 07 41 alexander.oberlechner@chiptech.at Fotos: Daniel Zangerl Konzept und Design: René Raggl Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltungsbereich Der Vertrag wird von der Fa. Chiptech (Verkäufer, Verwender) nur unter nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die als Bestandteil des Vertrages zu betrachten sind. Entgegenstehende allg. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich widersprochen. 1. Versand/Verkauf Der Besteller ist an sein Angebot 10 Tage verbindlich gebunden. Erfolgt innerhalb der 10 Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei den die Ware wurde ausgeliefert. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. 2. Lieferumfang Der Verkäufer liefert einen vorprogrammierten Tuning-Chip (oder andere elektronische Bauteile) für PKW. Die Installation und eine etwaige Abstimmung des Motors übernimmt nicht der Verkäufer, es sei denn, es ist im Rahmen des Auftrages, etwas anderes vereinbart. Eine Einbauanleitung, sowie eine technische Dokumentation (Leistungsdiagramm) werden, falls vorhanden mitgeliefert. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Anleitung zur Programmierung oder Umprogrammierung des Chips. 3. Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz der Verwenderin. Nebenleistungen, z.B. Überführungskosten werden zusätzlich zu den übermittelten Kostenvoranschlägen/Rechnungen berechnet. Der Kaufpreis ist, entsprechend der Auftragsbestätigung, spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Hardware, Dokumentationen und der mitgelieferten Programmierung bei dem Verkäufer. Gleiches gilt bei Installation der Hardware in das Steuergerät (Verl. Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber- und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist die Verwenderin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Bundesbank zu berechnen, ohne daß insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, daß ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen der Verwenderin ist ausgeschlossen, es sei denn, daß die Gegenansprüche des Bestellers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte. 4. Liefertermin Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben der Verwenderin sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsschluß angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät die Verwenderin nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, daß die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist die Verwenderin verpflichtet dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekanntzugeben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, daß die verspätete Lieferung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Verwenderin zurückzuführen ist. 5. Gefahrübergang Die Versendung, bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Verwenderin. Lehnt der Besteller die Annahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware ab, steht der Verwenderin Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. Gleiches gilt, wenn der Besteller eine Bereitstellungsanzeige der Verwenderin erhält und nicht innerhalb einer zu setzenden Frist von 14 Tagen die ordnungsgemäß bereitgestellte Ware abnimmt. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist die Verwenderin berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 15 % des Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne daß es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, daß ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. 6. Haftung Die Verwenderin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung der Verwenderin für Transport- und Versendungsschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet die Verwenderin nicht dafür, daß Schäden bei der Installation entstehen. Die Verwenderi
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