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SymbolbildBoulderhalle Kletterhalle Graz
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AnbieterBoulderclub
AdresseTriester Straße 391
8055 Graz
Austria
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AGB - Boulderclub Graz HOME BOULDERN Boulderclub Registrierung NEWS & EVENTS KURSE Kinderkurse Erwachsenen Kurse Kindergeburtstag Kurskalender Schulgruppen Calisthenics Kurse Aerial Center Kursraum mieten PREISE SERVICES KONTAKT Team Unsere Partner Jobs SHOP VEREIN 0 Artikel Cart 0,00 € 0 Your cart is empty. Menu HOME BOULDERN Boulderclub Registrierung NEWS & EVENTS KURSE Kinderkurse Erwachsenen Kurse Kindergeburtstag Kurskalender Schulgruppen Calisthenics Kurse Aerial Center Kursraum mieten PREISE SERVICES KONTAKT Team Unsere Partner Jobs SHOP VEREIN 0 Artikel Search Suchen Boulderclub Graz > AGB AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen und Benutzerordnung des Boulderclubs 1. Benutzungsberechtigung 1.1. Die Hallenbenutzung ist kostenpflichtig. Die Preise ergeben sich aus der aktuell gültigen Preisliste. Als Nachweis für das Entrichten des Entgelts erhält jede/r Kunde/in beim Check-in einen Spindschlüssel. Dieser muss während der Dauer des gesamten Aufenthalts im Boulderclub jederzeit als Nachweis vorgelegt werden können. Jede/r Kunde/in ist verpflichtet, den Spindschlüssel beim Verlassen der Hallenräumlichkeiten im Zuge des Check-out wieder abzugeben. Der Spindschlüssel darf nicht mitgenommen werden! 1.2. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, die Boulderwände im gesamten Boulderclub benutzen. Ausnahmen regelt die Ziffer 1.3. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen den Boulderclub auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen im Boulderclub auf oder können auf der Homepage unter Services/Dokumente herunter geladen werden. Jeder Jugendliche muss bei jedem Besuch eine Kopie des Originales mit sich führen. 1.3. Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen hat/haben der/die jeweilige/n Leiter/Leiterin der Gruppeveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinnen einer geleiteten Gruppenveranstaltung müssen volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer einer geleiteten Gruppenveranstaltung müssen beim erstmaligen Besuch des Boulderclubs das jeweils aktuelle Formblatt „Einverständniserklärung für Minderjährige“ vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse abgeben und bei jeder weiteren Veranstaltung in Kopie an der Kasse vorlegen. 1.4. Der Boulderclub und das Aerial Center sind ein Produkt der Boulderclub Kletterhallen Betriebs GmbH. Sie werden rein privatwirtschaftlich betrieben. 1.5. Die unbefugte Nutzung der Kletteranlagen und Trainingsmöglichkeiten sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung wird mit einer erhöhten Nutzungsgebühr in Höhe von € 100,– geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz sowie sofortigen Verweis aus der Boulderhalle und Hausverbot – bleiben daneben vorbehalten. 2. Benutzungszeiten Die Anlagen Boulderclub und des Aerial Centers dürfen nur zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Barschluss ist um 21:35. Ca. 10 Minuten später wird das Licht um 50% reduziert. 3. Haftung und Boulderregeln 3.1. Bouldern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Benutzungsregeln bestimmt, die jeder Besucher/jede Benutzerin der Boulderanlagen zu beachten hat. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Boulderanlagen, insbesondere das Bouldern, Slacklinen und die Benutzung der Trainingsgeräte erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Boulderclub Kletterhallen Betriebs GmbH, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist. 3.2. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderanlage und insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen und dürfen ausschließlich unter Aufsicht der Eltern oder einer aufsichtsberechtigten Person bouldern. Das Spielen (z.B. Abfangen, Herumlaufen etc.) im Boulderberei
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-16
