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Olympic Stans

• Aktiv Fitness Stans, Österreich
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Impressum / Rechtliches
AnbieterOlympic Stans
AdresseSchlagturn 27 6135 Stans Austria
Originaltext
AGB - Olympic Gym - Innsbruck & Stans INNSBRUCK: +43 512 262197 | STANS: +43 5242 63589 Einkaufswagen Einkaufswagen 0 Einkaufswagen € 0,00 --> Home Gym Onlineshop Tickets & Produkte Mein Konto Warenkorb Kursprogramm Wochenübersicht Kursbeschreibungen Olympic Gym Innsbruck Training Personal Training / Anamnese Company Training Training Equipment Wellness Team Anfahrt | Öffnungszeiten 360° Tour Olympic Fitness Stans Training Personal Training / Anamnese Company Training Training Equipment Wellness Team Anfahrt | Öffnungszeiten Über uns Partner Kontakt Menü Menü AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Olympic Gym Innsbruck GmbH Josef-Wilberger-Straße 23 6020 Innsbruck FN 508529 m & Olympic Fitness Stans (Aktiv Gesund KMW GmbH) Schlagthurn 27 6135 Stans im Unterinntal FN 384971 i (Stand Mai 2025) Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „ AGB “) gelten für alle Fitnessverträge zwischen der [ Olympic GYM Innsbruck GmbH & Olympic Fitness Stans ] (im Folgenden „ Fitnessstudiobetreiber “) und den Mitgliedern über die Nutzung des Fitnessstudios [Olympic GYM bzw. Olympic Fitness]. Fitnessstudio ist die Filiale bzw. die Filialen des Fitnessstudiobetreibers, zu deren Betretung und Benutzung das Mitglied berechtigt ist. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind. Diese AGB sind im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt. Darüber hinaus sind die AGB auch auf der Website des Fitnessstudiobetreibers [olympic-gym.at /agb ] abrufbar. Vertragsschluss Der Fitnessvertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten zudem die Sonderbestimmungen nach Punkt 8. dieser AGB. Werden zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudiobetreiber im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor. Die übrigen Regelungen in den AGB, die den einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen. Fitnessverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied abgeschlossenen Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. Nutzung des Fitnessstudios Zutrittsgewährung Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und dessen Einrichtungen während der Öffnungszeiten gemäß Punkt 5. und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine Zutrittsberechtigung in Form einer MemberCard, eines Armbandes, eines Zutrittsausweises oder einer Magnetkarte. Die Zutrittsberechtigung ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der jeweiligen Zutrittsberechtigung ist untersagt. Jedes Mitglied hat die jeweiligen Zutrittsberechtigung sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Die in Verlust geratene bzw. beschädigte Zutrittsberechtigung verliert mit Ausstellung der neuen jeweiligen Zutrittsberechtigung ihre Gültigkeit. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und durch Nutzung der jeweiligen Zutrittsberechtigung möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder private Betreuungspersonen, ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis auf Widerruf gestattet. Die Benutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche zu eigenen Trainingszwecken ist den Begleitpersonen untersagt. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in die/den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist untersagt. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich. Hygienevorschriften Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkl
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-16