BLUN · Listing / Austria / Hallein
SymbolbildÖAV Boulder Hallein
• Aktiv
Fitness
Hallein, Österreich
Die Boulderlocation im Tennengau.
Eine ehrenamtlich geführte Sportstätte der Sektion Hallein des Österreichischen Alpenverein.
Verwaltung
Noch keine Verwaltungsdaten hinzugefügt
Produkte / Katalog
Noch keine Produkte aufgelistet
Impressum / Rechtliches
AnbieterÖAV Boulder Hallein
AdresseNeualmerstraße 33
5400 Hallein
Austria
Vertretungihren jeweiligen Obmann, ihre jeweilige Obfrau. Ein Vertrag entsteht beim Kauf eines Tickets bzw. der Buchung eines Kletterkurses in der Boulderhalle Hallein der Sektion Hallein de
Originaltext
AGBs - Boulderhalle Hallein Zum Hauptinhalt springen Aktuelles Registrierung und Preise Öffnungszeiten Kurse Kursanmeldung Kalender Sie sind hier: ÖAV Boulderhalle Hallein Service AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Für den Boulder- und Kursbetrieb der Boulderhalle des ÖAV Sektion Hallein Freier Kletterbetrieb Geltungsbereich Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages zwischen den NutzerInnen und der Boulderhalle Hallein, Neualmerstraße 33, 5400 Hallein des gemeinnützigen Vereins, Österreichischer Alpenverein, Sektion Hallein (ZVR 460704960), Dorrekstraße 1, 5400 Hallein,
vertreten durch ihren jeweiligen Obmann, ihre jeweilige Obfrau. Ein Vertrag entsteht beim Kauf eines Tickets bzw. der Buchung eines Kletterkurses in der Boulderhalle Hallein der Sektion Hallein des ÖAV. Die Sektion Hallein ist berechtigt diese AGB sowie die Hallenordnung zu ändern. Diese Änderungen werden mit dem Aushang der neuen AGB bzw. der neuen Hallenordnung sowie Ankündigung auf der Homepage wirksam. Öffnungszeiten Der Zugang zur Boulderhalle Hallein ist an festgelegte Öffungszeiten gebunden. Es wird das Recht vorbehalten diese Öffnungszeiten zu ändern. Diese Änderungen werden mit dem Aushang der neuen Öffnungszeiten und der Ankündigung auf der Homepage wirksam. Eintritt und Registrierung Der Zutritt ist erst nach erfolgreicher Registrierung und erhalt der Magnetkarte möglich. Der Eintrittspreis ist vor dem Klettern zu entrichten. Der Eintritt umfasst das Bouldern in der Boulderhalle Hallein während der Öffnungszeit eines Tages. Kindern unter 12 ist der Eintritt nur in Beisein einer Aufsichtsperson (Eltern, LehrerIn, KursleiterIn) gestattet. Die Hallenordnung dient der Aufrechterhaltung der Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in der Boulderhalle Hallein. Sie ist für alle BenutzerInnen verbindlich. Mit dem Empfang der Zutrittskarte anerkennt der Benutzer/die Benutzerin diese Bestimmungen sowie das sonstige, zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassene, Nutzungsreglement. Das Aufsichtspersonal hat für deren Einhaltung zu sorgen. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Mit der Registrierung werden sowohl die Benutzungsbestimmungen als auch die Weisungen des Aufsichtspersonals anerkannt. Der Ausweis ist nicht übertragbar und ist Eigentum der ÖAV Sektion Hallein. Bei Missbrauch wird die Zutrittskarte gesperrt und entzogen. Die Benützungsgebühr ist sofort nach Betreten der Boulderhalle zu entrichten. Die Ausweisnummer ist auf dem zweiten Abschnitt des Tickets zu vermerken und der Abschnitt ist in den Postkasten neben dem Automaten zu werfen. Personen, die die Einrichtung benützen ohne die Gebühr zu entrichten, werden aus der Halle verwiesen und der zivilrechtlichen Verfolgung zugeführt. JahreskarteninhaberInnen haben ihren Ausweis bei Kontrolle durch das Aufsichtspersonal diesem auszuhändigen. Die Jahreskarte ist nicht übertragbar Anforderungen für den freien Kletterbetrieb Für die Nutzung der Boulderhalle Hallein wird ein guter Allgemeinzustand sowie die Ausführung von aktiven und passiven Bewegungen ohne körperliche Schäden vorausgesetzt. Verhaltensrichtlinien und Haftung Bouldern ist eine gefährliche Sportart und mit einem kalkulierbarem Restrisiko verbunden. Aus diesem Grund ist ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsicht erforderlich. Das eigenständige Bouldern sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Boulderhalle Hallein erfolgt auf eigene Gefahr. Den aktuellen Benutzungsrichtlinien und Sicherheitshinweisen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese sind der Homepage und dem Anschlag in der Boulderhalle zu entnehmen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist den Bestimmungen der Hallenordnung unbedingt Folge zu leisten. Bei mutwillig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich die Sektion Hallein des Österr. Alpenvereins vor, einen Schadenersatz einzuheben. Haftung für Wertgegenständen Die Boulderhalle Hallein haftet nicht für die Verluste von Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Fahrrädern, etc. Es wird empfohlen Wertgegenstände nicht in den Garderoben zurückzulassen. Datenschutz Die Boulderhalle Hallein hat von allen NutzerInnen, KursteilnehmerInnen sowie BezieherInnen des Newsletters Kundendaten gemäß der DSVGO gespeichert. Diese werden nach den gültigen Datenschutzbestimmungen behandelt und bei Widerruf durch den Kunden sofort gelöscht. Jahreskarten Jahreskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verlust einer Jahreskarte wird diese nach Ersatzzahlung der Keycard ersetzt. Gutscheine Ausgestellte Gutscheine erfordern eine einmalige Registrierung und Ausstellung einer Zutrittskarte / Magnetkarte. Gutscheine sind zeitlich befristet und grundsätzlich nicht personengebunden! Gutgscheine können nur einmal verwendet werden. Einlösebedingungen: Tragen Sie bitte am ausgedruckten Gutschein Ihre Mitgliedsnummer (Diese ist auf Ihrer ausgestellten Zutritts-/Magnetkarte ersichtlich) ein und werfen diesen anschließend in den
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-16
