BLUN · Listing / Austria / Wien
SymbolbildTäglich geöffnet - 365 Tage im Jahr | Trainingsbereich mit neuen Sportgeräten | Bistro mit hochwertigen Getränken und Speisen | Boulder Events | offenes Raumkonzept mit viel natürlichem Licht
Verwaltung
Noch keine Verwaltungsdaten hinzugefügt
Produkte / Katalog
Noch keine Produkte aufgelistet
Impressum / Rechtliches
AnbieterBlockfabrik
AdresseSchloßgasse 10-12
1050 Wien
Austria
Originaltext
AGB | Blockfabrik Button Text Preise Kurse Gutscheine JOBS Kontakt Button Text Blockfabrik Preise Kurse Gutscheine JOBS Kontakt Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Boulder Brothers GmbH Schlossgasse 10-12 1050 Wien
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Benutzung der Anlagen der Boulder Brothers GmbH an ihrem Standort in 1050 Wien, Schlossgasse 10-12 (nachfolgend „Blockfabrik“) durch BenutzerInnen (nachfolgend „Benutzer“). Die Hallenordnung ist integraler Bestandteil der AGB. Die aktuell gültigen AGB samt Hallenordnung sind auf der Homepage www.blockfabrik.at aufrufbar und sind im Eingangsbereich der Halle angeschlagen. Die Blockfabrik erbringt ihre Leistungen bzw. stellt ihre Anlage zur Nutzung ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB zur Verfügung.Durch die faktische Benutzung der Anlagen der Blockfabrik gelten diese AGB und die Hallenordnung als durch den Benutzer akzeptiert und wird deren Einhaltung verpflichtend, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für die Benutzung gemäß
§ 2 dieser AGB tatsächlich vorliegen. Als faktische Benutzung gilt jeglicher Aufenthalt in den Anlagen der Blockfabrik, insbesondere zu Zwecken der eigenen sportlichen Betätigung, der Begleitung Anderer und der Konsumation im Gastronomiebereich.
§ 2 Anlagen und deren Benutzung 1. Anlagen Zu den Anlagen der Blockfabrik (nachfolgend „Anlagen“) zählen folgende Einrichtungen: -Eingangsbereich -Boulderanlagen -Trainingsbereich -Garderoben und Nassbereiche -Sanitäranlagen -Gastronomiebereich 2. Allgemeine Voraussetzungen für die Benutzung der Anlagen Die Benutzer der Anlagen sind verpflichtet,…vor der erstmaligen Benutzung der Anlagen ein Registrierungsformular wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und zu unterfertigen.…vor jeder Benutzung der Anlagen eine Eintrittskarte käuflich zu erwerben, sofern er nicht in Besitz einer gültigen, auf ihn laufenden Blockkarte, 3-Monats-, Halbjahres- oder Jahreskarte ist.…vor jeder Benutzung der Anlagen eine gültige Eintrittskarte an der Kassa vorzuweisen. 3. Voraussetzungen für die Benutzung der Anlagen durch Minderjährige Unmündige Minderjährige (Kinder bis 14 Jahren) dürfen die Anlagen der Blockfabrik nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonst volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt (nachfolgend „Aufsichtsperson“), benutzen. Sowohl für den unmündigen Minderjährigen als auch für die Aufsichtsperson ist je ein Registrierungsformular und Begleitpersonenformular auszufüllen und beide haben eine gültige Eintrittskarte zu erwerben. Die Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass der unmündige Minderjährige weder sich selbst noch andere Benutzer der Anlagen gefährdet oder verletzt. Unmündige Minderjährige sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen und dürfen ausschließlich unter Aufsicht durch die Aufsichtsperson bouldern. Die Aufsichtsperson haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die der unmündige Minderjährige verursacht.Mündige Minderjährige (Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren) dürfen die Anlagen selbständig benutzen, sofern eine erziehungsberechtigte Person ihr Einverständnis dazu schriftlich auf der Einverständniserklärung abgibt. Kinder unter 3 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Einer Aufforderung zur Überprüfung der klettertechnischen Fertigkeiten des Minderjährigen durch einen Mitarbeiter der Blockfabrik ist Folge zu leisten. Es steht den Mitarbeitern aufgrund ihrer Einschätzung frei, Personen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr auf einen bestimmten Bereich der Anlage zu beschränken, ohne dass dies einen Preisminderungsanspruch begründet.Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Insbesondere für Minderjährige bestehen beim Aufenthalt in den Anlagen und insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Aufsichtspersonen eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Das Spielen in den Anlagen ist untersagt. Minderjährige dürfen nur bis in folgende Höhen klettern: -Kinder zwischen 3 und 5 Jahren dürfen nur bis in eine Höhe klettern, in welcher Eltern bzw. Aufsichtspersonen noch in der Lage sind, das Kind im Absturz zu bremsen (maximale Höhe 1,80 m) -bis 9 Jahre: max. 2,80 m -bis 11 Jahre: max. 3,00 m -bis 13 Jahre: max. 3,30 m -bis 15 Jahre: max. 3,75 m (weiblich) bzw. max. 4,00 m (männlich) -bis 17 Jahre: max. 4,00 m (weiblich) bzw. max. 4,50 m (männlich)
§ 3 Eintritt 1. Öffnungszeiten Die Blockfabrik darf nur zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die aktuellen Öffnungszeiten sind der Homepage und dem Aushang im Eingangsbereich zu entnehmen. Die Blockfabrik behält sich das Recht auf jederzeitige Änderung der Öffnungszeiten vor. In der Blockfabrik kann es zu einer eingeschränkten Nutzung oder Sperre der gesamten Anlage durch erforderliche Revisions- bzw. Wartungsarbeiten oder Veranstaltungen kommen. Die
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Produkte oder Leistungen zeigen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Videos hinterlegen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Fotos zeigen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Social-Media-Links hinterlegen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter PDF-Kataloge hinterlegen.
Ähnliche Inserate in der Nähe
Österreich
Fitness
Österreich
Fitness
Österreich
Fitness
Österreich
Fitness
Österreich
Fitness
Österreich
Fitness
Mehr in der Nähe
Österreich
Dienstleister
Österreich
Auto
Österreich
Auto
Österreich
Auto
Österreich
Auto
Österreich
Auto
Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-16
