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Kindergarten Massweg

• Aktiv Bildung Spielberg, Österreich
Die Stadtgemeinde Spielberg mit einer Gesamtfläche von 2.970 Hektar liegt im Herzen des Aichfeldes im Bezirk Murtal und bildet auf Grund der vorhandenen Strukturen sowohl ein wirtschaftliches, sportliches wie auch kulturelles Zentrum mit überregionaler Bedeutung.

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Impressum / Rechtliches
AnbieterKindergarten Massweg
AdresseVolksschulstraße 32 8724 Spielberg Austria
Originaltext
Stadtgemeinde Spielberg - Impressum SPIELBERG Home Die Gemeinde POLITIK Stadtrat Gemeinderat VERWALTUNG Die Abteilungen Service ALLGEMEINES Amtstafel Amtssignatur Fundbüro ID Austria Registrierung Online Service Gemeindezeitung Lärmschutzempfehlung WOHNEN Wohnungen Betreutes Wohnen Wohnsitz An- und Ummeldung STANDESAMT Eheschliessung Meldung einer Geburt Meldung eines Sterbefalls Staatsbürgerschafts-Nachweis Veranstaltungen anmelden Zeremonie und Trauungsorte VERANSTALTUNGSWESEN Veranstaltungen anmelden Wirtschaft Standort Spielberg Gastronomie Firmen im Portrait Kongresse und Tagungen unternehmerwerden.at Bildung Kindergärten Schulen Schulwegplan Kultur Veranstaltungen KULTur-NEWS Kartenverkauf Tagen und Feiern Kulturbroschüre Tourismus Vereine Medien & Presse Pressebilder Bürgermeister Gemeindezeitung Kulturbroschüre Sonstiges Suche Shop SPIELBERG Startseite Kontakt Sitemap Impressum Datenschutz Login Impressum Impressum/Offenlegung/§ 13 AVG/Allgemeine Nutzungsbedingungen für Gemeindehomepages. Diese Bedingungen gelten für alle Webseiten der Stadtgemeinde Spielberg. 1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG Medieninhaber: Stadtgemeinde Spielberg Herausgeber: Stadtgemeinde Spielberg Ansprechperson: Stadtamtsdirektor Mag. Gernot Holzer Adresse: Marktpassage 1/B1, 8724 Spielberg Telefon: 03512/75230 Fax: 03512/7523014 E-Mail: stadtgemeinde(at)spielberg.gv.at DVR-Nummer der Stadtgemeinde: 0104183 Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG: Homepage der Stadtgemeinde Spielberg bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Stadtgemeinde Spielberg. 2. Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen gem. § 13 AVG § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sowie auch die Bestimmungen des § 86b der Bundesabgabenordnung 1961 sehen vor, dass die Behörden allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorisch Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben. Für den Bereich der Stadtgemeinde Spielberg werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt: Anbringen können außer schriftlich auf dem Postweg rechtswirksam per Telefax (03512 7523014) oder per E-Mail an stadtgemeinde@spielberg.at Schriftliche Anbringen an die Stadtgemeinde Spielberg richten Sie bitte an folgende Adresse: Stadtgemeinde Spielberg, Marktpassage 1/B1, 8724 Spielberg. Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen (z.B. bei der Verwendung von Online-Formularen) wird die Verwendung folgender Formate bestimmt: Eine Email darf die Dateigröße von 24 MB nicht überschreiten. Text ASCII text/plain *.TXT Dokument PDF application/pdf *.PDF RTF application/rtf *.RTF MS Office Word application/msword *.DOC MS Office Excel application/msexcel *.XLS Grafik GIF image/gif *.GIF JPEG image/jpeg *.JPG *.JPEG BMP image/bmp *.BMP Alle anderen Formate insbesonders ausführbare Dateien (*.exe etc.) sowie gepackte Dateien (zip, arj etc.) werden aus Sicherheitsgründen abgeblockt. Die Stadtgemeinde Spielberg behält sich vor gegen jede Nutzung welche nicht dem Zweck der Webseite entspricht strafrechtlich vorzugehen. Ausserdem können Nutzerdaten gespeichert werden und bei missbräuchlicher Verwendung der Webseiten als Beweis herangezogen werden. Für Schriftstücke, deren Einbringung an Fristen gebunden ist, gilt folgendes zu beachten: Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 ist die Behörde nur während der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgeräte empfangsbereit zu halten. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt. Amtsstunden: Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen Montag-Freitag jeweils von 08.00 - 12.00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung. 3. Allgemeine Nutzungsbedingungen Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Stadtgemeinde Spielberg angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Spielberg keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten. Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbeson
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-16