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Impressum & AGB - Fahrschule Schwarzmann 0316 822 800 [email protected] Benutzerzugang Facebook YouTube Instagram Home Führerscheinklassen AM A B E zu B A+B Pakete L17 C E zu C C + E zu C – Paket C95E C95 Fortbildung D F Code 96 Über uns Fuhrpark Kontakt Extras Login News Kalender Theoriekurs Theoriekurs A Theoriekurs C/E Prüfungen Trainings Ablauf Führerscheinausbildung Ablauf Mehrphasenausbildung FAQs Impressum & AGB Impressum & AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Fahrschule Schwarzmann, Inh. Philipp Kipperer, 8010 Graz, Dietrichsteinplatz 11 1. Anmeldung zu einer Bildungsmaßnahme Die Anmeldung hat in jedem Fall schriftlich (Brief, E-Mail, Formular auf der HP, direkt im Fahrschullokal bei Führerscheinausbildungen nach dem KFG) zu erfolgen und wird unverzüglich bestätigt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Unterschrift auf der Karteikarte bzw. durch Bestätigung der AGB in der Online Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten vollständig und richtig abzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz. Die Fahrschule Schwarzmann behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, eine Anmeldung zurückzuweisen. Die Fahrschule Schwarzmann betreibt ein sehr flexibles Kurssystem. Der Teilnehmer ist deshalb selbst verpflichtet sich seine Kurse/Fahrstunden und Prüfungen einzuteilen. Die Terminvereinbarung hat direkt mit dem zuständigen Fahrschulsekretariat zu erfolgen. Die Prüfungsanmeldung muss mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin, unter Berücksichtung der Beibringung aller erforderlichen Unterlagen zu erfolgen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt sobald dies von der Fahrschule bemerkt wird. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnehmerentgelt ist grundsätzlich vor Beginn einer Maßnahme, bei Tagesveranstaltungen drei Tage zuvor, zu bezahlen. Leistungen sind im Vorhinein zu entrichten. Im Grundpreis enthalten sind: die gesetzlichen Fahrlektionen, unbeschränkter Kursbesuch aller angebotenen Kurse. Alle anderen Leistungen sind im Vorhinein, zu den jeweils am Zeitpunkt der Konsumierung gültigen Preisen, zu entrichten. Bei Nichtzahlung des fälligen betrags- und fristgemäßen Teilnahmeentgeltes ist Fahrschule Schwarzmann berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von Veranstaltungen auszuschließen oder Personen nicht zur Prüfung zuzulassen. 3. Rücktritt und Kündigung Wenn nicht anders vereinbart gilt der Zeitpunkt der Anmeldung als Ausbildungsbeginn und Eintritt in den laufenden Kurs. Ein Rücktritt ist nun nicht mehr möglich. Eine Aufteilung eines Paketpreises auf einzelne Leistungen, oder Umrechnung in andere Leistungen z.B: andere Führerscheingruppen, ist nicht möglich. Erscheint der/die Teilnehmer/in zur Veranstaltung od. Fahrstunden nicht, so hat er/sie als Schadensersatz das Teilnahmeentgelt in voller Höhe zu zahlen, sofern der Fahrschule Schwarzmann, nicht ein höherer Schaden entstanden ist. Fahrstunden können vom Kunden bis zu 3 Werktagen vor Beginn ohne Grund und ohne Kostenersatz abgesagt oder verlegt werden. Nach dem Ablauf von 18 Monaten ab Anmeldung gilt ein Aus-oder Weiterbildungspaket als konsumiert. 4. Absage/Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen Die Fahrschule Schwarzmann hat das Recht, bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder aus anderem wichtigen Grunde Veranstaltungen/Fahrstunden abzusagen. Sie informiert unverzüglich, spätestens bis Veranstaltungsbeginn, die Teilnehmer. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der Fahrschule Schwarzmann steht das Recht zu, Veranstaltungstermine od. Fahrstunden in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Veranstaltungen an anderen Tagen nachzuholen. Ein Termin ist in angemessener Frist verlegt worden, wenn der neue Termin innerhalb von 3 Monaten stattfindet. Dem/der Teilnehmer/in dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden nicht von der Fahrschule Schwarzmann ersetzt. 5. Wechsel von Instruktoren und Ausbildungspersonal Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Instruktoren und Ausbildungspersonal sowie Verschiebungen im Ablaufplan den/die Teilnehmer/in weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Instruktoren/Ausbildungspersonal eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen. 6. Ausschluss von der Teilnahme Die Fahrschule Schwarzmann ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der weiteren Teilnahme auszuschließen, soweit diese die Durchführung der Veranstaltung gefährden. Dies ist der Fall, wenn er/sie den Anweisungen des Ausbildungspersonals nicht folgeleistet, wenn er/sie die Veranstaltungen bzw. den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile oder Gefahren fü
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-16