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Hotel Bodensee
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Tourismus
Bregenz, Österreich
Zentrales Hotel in Bregenz am Bodensee: Moderne Zimmer mit Frühstück & Direktbucher-Bonus. Nur wenige Schritte zum See & Festspielhaus.
Verwaltung
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Produkte / Katalog
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Impressum / Rechtliches
AnbieterHotel Bodensee
AdresseKornmarktstraße 22
6900 Bregenz
Austria
Originaltext
Datenschutz - Hotel Bodensee in Bregenz Anreise Abreise Erwachsene 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Hotel Zimmer & Fotos Zimmerpreise Jobs & Karriere am Bodensee Newsletter – Hotel Bodensee Business Hotel Umgebung Anfrage Buchen Buchen Kontakt & Anreise Buchen Menü Menü Datenschutzerklärung Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website. Verantwortlicher Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist: Hotel Bodensee GmbH Kornmarktstr. 22 6900 Bregenz Österreich Tel +43 (0)5574 42300 E-Mail info@hotel-bodensee.at ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Platzierung und Inhalt der Datenschutzerklärung Der Verantwortliche ist im Zusammenhang mit den von ihm gesammelten Daten des Betroffenen und den Zwecken der Datenverarbeitung und im Sinne größtmöglicher Transparenz verpflichtet, den Betroffenen bereits bei der Erhebung von Daten hinreichend zu informieren. Hinzu kommt eine zusätzliche Informationspflicht über Datenerhebungen, die auf keine Direkterhebung beim betroffenen Kunden zurückgehen (Abschöpfung von Daten ohne Entscheidung oder Mitwirkung des Kunden, Erhebung solcher Daten bei Dritten, z.B. Bonitätsabfragen oder Kundendaten, die aus Bewertungsportalen Dritter stammen). In diesem Fall sollte insbesondere darüber informiert werden, aus welcher Quelle die Daten stammen und ob diese eine öffentliche Quelle darstellt. Eine auf der eigenen Website leicht auffindbare (und nicht bloß im Impressum versteckte) Datenschutzerklärung ist eine häufig gewählte Lösung, ebenso eine zusätzliche Verlinkung in der E-Mail Signatur. Darüber hinaus kann die Datenschutzerklärung dem Betroffenen in Papierform (Informationsblätter im Hotel) übergeben werden. Die Informationspflicht kann auch mündlich erfolgen. Da die Erfüllung aber – auch nach einem längeren Zeitraum – gegenüber dem Betroffenen stets nachweisbar sein sollte, empfiehlt sich die Information in schriftlicher Form. Im Fall der Verletzung drohen hohe Geldbußen. Profiling Unter Profiling versteht man die Bildung von nutzerbezogenen Persönlichkeitsprofilen auf Grundlage verarbeiteter Daten, um die Betroffenen damit automatisiert zu bewerten und detaillierte Rückschlüsse auf Verhaltensweisen und Präferenzen zu ziehen. In der Praxis wird dies häufig dafür genutzt, um Angebote auf ein konkretes Verhalten des Betroffenen abzustimmen. Plugins Sofern ein Hotelbetrieb weitere Dienstleistungen, z.B. ein Online Buchungsportal, einen Webshop, einen Gutschein Web Shop, Chatservices etc. anbietet oder Schaltflächen, Plug-Ins, Zählpixel, Tracker, AdWords-Remarketing oder dergleichen, auch von Dritten (z.B. Suchmaschinenbetreibern, Webanalysten, Social Media Plattformen, die eine direkte Verbindung zum Browser des Nutzers herstellen und auf diese Weise Daten generieren und auslesen) integriert, muss der betroffene Nutzer darüber präzise informiert werden. Im Rahmen der Erteilung der Informationen ist auch hilfreich, auf die Datenschutzerklärungen des jeweiligen Anbieters und auf deren Informationen darüber, wie derartige Zugriffe durch technische Einstellungen vom Nutzer verhindert werden können, zu verlinken. Beispielhaft sind in dem Muster für die Datenschutzerklärung der Hotellerie Google Analytics und Facebook-Plug-Ins behandelt. Je nach den Umständen des Einzelfalls ist die Datneschutzerklärung vom betroffenen Unternehmen an die verwendeten Services anzupassen. Ergänzend ist zu klären, ob je nach Tätigkeitsbereich (Online-Kauf- oder -Dienstleistungsvertrag) Pflichtangaben über die Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU-VO 524/2013) gemacht werden müssen. Datenschutzbeauftragter Ob ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, hängt in Österreich von seiner Kerntätigkeit ab, nicht von seiner Größe oder Mitarbeiteranzahl. Wenn die Kerntätigkeit z.B. in der umfangreichen, regelmäßigen und systematischen Beobachtung (z.B. durch Profiling) oder in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (z.B. Gesundheitsdaten) besteht, dann ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ob die Voraussetzungen für eine Bestellung vorliegen, ist im Einzelfall zu prüfen. Sollte keine Verpflichtung zur Bestellung bestehen, sollte der im Betrieb für den Datenschutz Verantwortliche lediglich als Datenschutzkoordinator bezeichnet werden. Andernfalls könnte das als eine freiwillige Übernahme der Pflichten eines Datenschutzbeauftragten qualifiziert werden. Das sollte vermieden werden. Rechtlicher Hinweis Dieses Dokument bezieht sich auf die ab 25.5.2018 in Österreich wirksame Rechtslage und wurde als unverbindliches Beispiel für jene Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, erstellt, die als Hotels tätig sind. Unternehmen arbeiten sehr unterschiedlich. Deshalb muss dieses Dokument an di
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-15
