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Kleiner Löwe

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AnbieterKleiner Löwe
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Impressum – Kleiner Löwe Bregenz | Kontakt & rechtliche Angaben Impressum Stadthotel kleiner Löwe Kornmarktplatz 5 6900 Bregenz KM5 HotelbetriebsGmbH Kornmarktplatz 5 6900 Bregenz Telefon: +436767315095 E-Mail: hallo@kleinerloewe.at Firmenbuchnummer: FN 544477 b UID-Nummer: ATU76472158 Firmengericht: Landesgericht Feldkirch Berufsgruppe: Hotellerie Gestaltung Bivgrafik GmbH Bildnachweise Herzog & de Meuron Ltd. Darko Todorovic Visit Bregenz Bodensee Vorarlberg Tourismus Text Robert Maruna Lisa Rümmele Programmierung arkulpa GmbH Lustenau Rechtliche Hinweise Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Ferner übernehmen wir keine Verantwortung für Inhalte auf Websites von Partnern und teilnehmenden Betrieben, auf die mittels Links verwiesen wird. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Der Inhalt dieser Website ist urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Inhalte, Texte, Grafiken und Fotos sind Eigentum der KM5 Hotelbetriebs GmbH, alle Rechte vorbehalten. Bestimmte Inhalte können weiters auch den Urheberrechts- und Nutzungsbedingungen von Partnern oder Lieferanten unterliegen. Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . AGBs vom kleinen Löwen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) Fassung vom 15.11.2006 § 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981. 1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär. § 2 Begriffsdefinitionen 2.1 Begriffsdefinitionen: „Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt. „Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc). „Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.„Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen. „Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. § 3 Vertragsabschluss – Anzahlung 3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. 3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande. 3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung Zug um Zug mit Buchung vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. 3.4 Eine Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. § 4 Beginn und Ende der Beherbergung 4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. 4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 5.45 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. 4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. § 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr Rücktritt durch den Beherberger 5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. 5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. 5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleib
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