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Hotel Bergzeit by seven

• Aktiv Tourismus Flachau, Österreich
4-Sterne-Hotel loj in Flachau erleben: die perfekte Kombination aus traditionellem Charme & modernem Stil ❤ Buchen Sie Ihren unvergesslichen Aufenthalt!

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Impressum / Rechtliches
AnbieterHotel Bergzeit by seven
AdresseStahlhammergasse 236 5542 Flachau Austria
UID / VATzu bezahlen. Der Beherberg
Originaltext
AGB - loj Zum Inhalt springen English loj | our kind of place Zimmer Apartments Chalet Kulinarik Wellness Packages Good to know Time to Explore loj | our kind of place Zimmer Apartments Chalet Kulinarik Wellness Packages Good to know Time to Explore Buchen seven’s kitchen Jobs Buchen seven’s kitchen Jobs AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hotel loj Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) in der Fassung vom 15.11.2006, angepasst auf das Hotel loj. Unternehmen: Oberreiter Tourismus GmbH Gesellschafter: Joseph und Lena Oberreiter Firmensitz: Stahlhammergasse 236, 5542 Flachau Firmenbuchnummer: FN 495915 m UID-Nummer: ATU 73567339 § 1 Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Verträge über Beherbergung im Hotel loj. Schriftliche Sondervereinbarungen sind möglich und haben Vorrang, ansonsten gelten diese Bestimmungen. § 2 Begriffsdefinitionen Beherberger: Oberreiter Tourismus GmbH (Hotel loj) Gast: jede natürliche Person, die Leistungen des Hotels in Anspruch nimmt Vertragspartner: jede natürliche oder juristische Person, die für sich oder andere eine Beherbergungsleistung bucht Beherbergungsvertrag: Vertrag zwischen Hotel loj und dem Vertragspartner § 3 Vertragsabschluss – Anzahlung Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Buchung und einer Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreis zustande. Die Anzahlung erfolgt binnen 7 Tagen ab Buchung. Bei nicht erfolgter Anzahlung wird das Zimmer, unabhängig einer bereits erhaltenen Buchungsbestätigung, ohne Nachfrist storniert. Die Anzahlung des Vertragspartners kann online über das Buchungstool oder per Überweisung an das Geschäftskonto der Oberreiter Tourismus GmbH erfolgen. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. Vorreservierungen für die nächste Wintersaison sind zu jedem Zeitpunkt möglich. Jedoch werden die finalen Preise jeweils am 01.03. des Vorjahres eingespielt – es kann zu Abweichungen kommen. Es wird automatisch am 01.03. erneut eine Buchungsbestätigung gesendet. Ist der Vertragspartner mit den Konditionen nicht einverstanden, kann kostenlos storniert werden. § 4 Beginn und Ende der Beherbergung Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Apartments und Chalet stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind Zimmer, Apartments und Chalet bis 10.00 Uhr freizugeben. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. § 5 Rücktritt durch den Vertragspartner oder den Beherberger Stornokosten für den Vertragspartner Bei Stornierung der Buchung bis 3 Monate vor Anreise fallen keine Kosten an. 2 Monate vor Anreise ist eine Stornogebühr von 70 % fällig. 1 Monat vor Anreise ist eine Stornogebühr von 90 % fällig. 1 Woche vor Anreise ist der gesamte Betrag fällig. Stornierungen müssen schriftlich per Mail an info@loj-hotel.com erfolgen. Rücktritt durch den Beherberger Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Der Beherberger behält sich ebenfalls das Recht vor, eine Buchung bis 3 Monate vor Anreise zu stornieren. § 6 Ersatzunterkunft Das Hotel loj ist in keinem Fall verpflichtet eine Ersatzunterkunft bereitzustellen. Ausnahmen sind unvorhergesehene Ereignisse, welche die Unterkunft unbewohnbar machen. § 7 Rechte des Gastes Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. § 8 Pflichten des Gastes Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen. § 9 Rechte des Hotels Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-15