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Schörhof

• Aktiv Tourismus Saalfelden am Steinernen Meer, Österreich
Der Schörhof, das traditionsreiche Familienhotel in Saalfelden | Aktiv-Urlaub im Sommer und Winter mit Wellness, Reiten, Bike, Wandern, Skifahren und Langlaufen | √ Reitgelände mit Halle √ Hallenbad, Sauna, Wellness √ attraktive Pauschalen √ Direkt buchen mit Bestpreis-Garantie

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AnbieterSchörhof
AdresseMarzon 10 5760 Saalfelden am Steinernen Meer Austria
Originaltext
AGB | Urlaub im Salzburger Land, Österreich Zum Inhalt springen Suche nach: 4* HOTEL ÜBER UNS AKTUELLES UND EVENTS SEMINARE FESTE & FEIERN TAGESGÄSTE IMPRESSIONEN GUTSCHEINE ZIMMER & PREISE ZIMMER PREISE PAUSCHALEN RESTAURANT WELLNESS REITEN REITEN AM SCHÖRHOF REITUNTERRICHT FÜR GROß UND KLEIN REITANGEBOT & PREISE ANMELDUNG REITSTUNDEN FAMILIEN AKTIVITÄTEN INDOOR-AKTIVITÄTEN SOMMER WINTER LANGLAUFEN SKIKURS BUCHEN AUSFLUGSZIELE GSCHICHTN SAALFELDEN LEOGANG CARD HAUS & HOF . G’schichtn MASSAGEN REITLEHRERIN SONJA UNSER KRÄUTERGARTEN TAUFE AM SCHÖRHOF HOCHZEIT GUT HOLZ AM SCHÖRHOF FUSSBALL LIVE SOMMER . G’schichtn BAUERNHOF-ROMANTIK STOISSENGRABEN DIE STEINALM MARIA KIRCHENTAL STEINBERGRUNDE PACKLISTE WANDERN EINFACH WANDERN ERLEBNIS FAMILIENURLAUB WINTER . G’schichtn EISSCHIESSEN RODELN SKIURLAUB IM MÄRZ LANGLAUFEN SCHÖRHOF-TIPPS . Die Region erleben STEINZEIT.Erlebnisweg Vorderkaserklamm WANDERN IM WALD: Zu den Grießener Almen WANDERGOLF . Zum Teufelssteg in Lofer ALTES HANDWERK . 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Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc). „Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt. „Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen. „Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. § 3 Vertragsabschluss – Anzahlung 3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. 3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande. 3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. 3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. § 4 Beginn und Ende der Beherbergung 4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. 4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. 4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. § 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr Rücktritt durch den Beherberger 5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. 5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. 5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem
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