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Sauschneidhof
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Tourismus
Radstadt, Österreich
Urlaub in Radstadt im Salzburger Land inmitten der Bergwelt mit Talblick - Erlebe Bauernhofurlaub in gemütlichen Doppelzimmern als Selbstversorger.
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Produkte / Katalog
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Impressum / Rechtliches
AnbieterSauschneidhof
AdresseSauschneidweg 16 16
5550 Radstadt
Austria
Originaltext
Stornobedingungen, Hausordnung, AGB - Urlaub am Lebenshof Zum Inhalt springen Menü umschalten Startseite Bauernhofurlaub Ferienwohnung Doppelzimmer Verpflegung Gästefeedback Gemeinsam NACHHALTIG Unser “Projekt Lebenslänglich” (Link) Anreise Sauschneidhof Onlinebuchung Stornobedingungen, Hausordnung, AGB Holzkunst Anreise Sägewerk und Kontakt Webcam Kontakt Stornobedingungen Rücktritt vom Beherbergungsvertrag bei Direktbuchung auf unserer Webseite – für Buchungen über Buchungsplattformen wie airbnb oder booking.com gelten deren Vertragsbedingungen. Bei Stornierung der Buchung innerhalb von 7 Tagen vor der Anreise oder bei Nichtbeanspruchung der gebuchten Zimmer ist eine Stornogebühr im Ausmaß des Buchungspreises von 100% zu bezahlen. Der Betrag ist binnen 14 Tage auf unser Konto zu überweisen. Auch wenn der Gast die gebuchten Zimmer nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB). Hausordnung Anreise und Check-in von 15 bis 20 Uhr. – Ankunftszeit bitte bekanntgeben! Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr – in dieser Zeit bitte im Zimmer leise sprechen und leise gehen. Türen und Fenster sind leise zu schließen. Im Treppenhaus bitten wir darum, sich ruhig zu verhalten aus Rücksicht auf andere Gäste und Hausbewohner. Wir sind ein Nichtraucherhaus . Aus Brandschutzgründen und aus Rücksicht auf andere Gäste ist das Rauchen im Zimmer und am Balkon untersagt! Das Rauchen ist NUR beim Eingangsbereich bei der Holzbank beim Aschenbecher gestattet. Zigaretten und Müll dürfen nicht weggeworfen werden, sondern sind entsprechend zu entsorgen; Zigaretten gehören in den Restmüll (da giftig)! Bei Nichteinhaltung oder Müllverschmutzung behalten wir uns das Recht vor, Hausverbot zu erteilen und den Beherbergungsvertrag vorzeitig zu beenden. Zudem kann Punkt IV – 5 unserer AGB zur Anwendung kommen. Außenbereiche: Gäste können den Parkplatz, den Bereich bei der Hütte mit Sonnenterrasse und südseitig/über Kellereingang die Hausbank sowie beim Hauseingang den Raucherbereich nützen. Die Terrasse talseitig des Hauses ist privat. Bitte achte unsere Privatsphäre. Teeküche: Im 2. Stock vor den Gästezimmern stehen Geräte und Geschirr zur freien Benützung. Schäden müssen dem Gastgeber umgehend bekanntgegeben werden. Die Geräte bitte wieder ordentlich, sauber und funktionstüchtig hinterlassen. Externe Besucher: Es ist nicht gestattet, Besuch in die Gästezimmer mitzubringen. Die Unterkunft ist nur für unsere gebuchten Gäste. Der Check-out hat bis 10 Uhr zu erfolgen, da wir für die Reinigung bis zum nächsten Gast Zeit brauchen. Bei einer verspäteten Abreise können Gebühren in Rechnung gestellt werden, siehe AGB IV, 4. Direkt gebuchte Zimmer sind in bar zu begleichen . Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebes. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken ist nicht gestattet. 3. Bei Buchung des Gästezimmers stimmt der Gast den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen sowie der Hausordnung der Unterkunft “Sauschneidhof in Radstadt” zu. II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Beherbergungsbetriebes mit dem Gast zustande. 2. Vertragspartner sind die Unterkunft “Sauschneidhof in Radstadt” und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des
§ 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate u
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-15
