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Everding
• Aktiv
Auto & Kfz
Liebenau, Deutschland
Everding Kfz-Meisterbetrieb, die freie Mehrmarkenwerkstatt im Landkeis Nienburg Weser
Verwaltung
Noch keine Verwaltungsdaten hinzugefügt
Produkte / Katalog
Noch keine Produkte aufgelistet
Impressum / Rechtliches
AnbieterEverding
AdresseLange Straße 6
31618 Liebenau
Germany
UID / VATidentifikationsnummer
Originaltext
�ffnungszeiten
Service
Annahme & Verkauf
Werkstatt
Montag bis Freitag
07:30 - 17:30 Uhr
08:00 - 16:30 Uhr
Samstag
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
Gerichtsstand : Amtsgericht Nienburg
Weser
Tel efon: +49 ( 05023 ) 94400
Telefax*: +49 ( 05023 ) 94401
Internet*: www.everding-kfz.de
Inhaber
Klaus Everding; Lange Stra�e 6; 31618 Liebenau
Berufsbezeichnung : Handwerksmeister (verliehen in der Bundesrepublik
Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen
Handwerksordnung
1998***)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem�� � 27 a Umsatzsteuergesetz: DE
keine Haftung f�r
die Inhalte externer Links.F�r den Inhalt der verlinkten
Seiten sind ausschlie�lich deren
Betreiber verantwortlich
� Klaus Everding
Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
2. Verweise und Links
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
4. Datenschutz
5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Der Gesetzestext
ZUGANGSFREIHEIT UND INFORMATIONSPFLICHTEN
� 5 Zugangsfreiheit
Teledienste sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.
� 6 Allgemeine
Informationspflichten
Diensteanbieter haben f�r gesch�ftsm��ige Teledienste mindestens
folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und
st�ndig verf�gbar zu halten
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind,
bei juristischen Personen zus�tzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und
unmittelbare Kommunikation mit ihnen erm�glichen, einschlie�lich der
Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer T�tigkeit angeboten oder
erbracht wird, die der beh�rdlichen Zulassung bedarf, Angaben zur
zust�ndigen
Aufsichtsbeh�rde,
4. das
Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder
Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die
entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Aus�bung eines Berufs im Sinne von
Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21.
Dezember 1988 �ber eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der
Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-j�hrige Berufsausbildung
abschlie�en (ABl. EG Nr. L 19 S.16), oder im Sinne von Artikel 1
Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992
�ber eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher
Bef�higungsnachweise in Erg�nzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG
Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der
Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) ge�ndert
worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben �ber
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angeh�ren,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie
diese zug�nglich sind,
6. in F�llen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer
nach � 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser
Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem
Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem
Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und
Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem
Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen
Bestimmungen bleiben unber�hrt.
� 7 Besondere
Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die
Bestandteil eines Teledienstes sind oder die einen solchen Dienst
darstellen, mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen zu
beachten.
1. Kommerzielle Kommunikationen m�ssen klar als solche zu erkennen
sein.
2. Die nat�rliche oder juristische Person in deren Auftrag
kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar
sein.
3. Angebote zur Verkaufsf�rderung wie Preisnachl�sse, Zugaben und
Geschenke m�ssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen
f�r ihre Inanspruchnahme m�ssen leicht zug�nglich sein sowie klar
und unzweideutig angegeben werden.
4. Preisausschreiben oder
Gewinnspiele mit Werbecharakter m�ssen klar als solche erkennbar und
die Teilnahmebedingungen leicht zug�nglich sein sowie klar und
unzweideutig angegeben werden.
Die Vorschriften des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unber�hrt.
F�r den Internethandel Allgemeine Gesch�ftsbedingungen
Vertragsabschluss/�bertragung von Rechten und Pflichten des K�ufers
1. Der K�ufer ist an die
Bestellung bei Neuwagen h�chstens bis drei Wochen, bei neuwertigen
die beim Verk�ufer vorhanden sind, 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen)
genannten Fristen schriftlich best�tigt oder die Lieferung ausf�hrt. Der
Verk�ufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverz�glich zu
unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. �bertragungen von Rechten
und Pflichten des K�ufers aus dem Kaufvertrag bed�rfen der schriftlichen
Zustimmung des Verk�ufers.
II. Preise
1. Alle Preise verstehen sich
der Endpreis bei Selbstabholung. Bei Lieferung zum Endkunden werden die
Kosten entfernungsabh�ngig separat berechnet.
2. Bei Kaufvertr�gen mit
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Produkte oder Leistungen zeigen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Videos hinterlegen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter Social-Media-Links hinterlegen.
Noch nichts hinterlegtHier kann der Anbieter PDF-Kataloge hinterlegen.
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-06-12


