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AnbieterEverding
AdresseLange Straße 6 31618 Liebenau Germany
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Originaltext
�ffnungszeiten Service Annahme & Verkauf Werkstatt Montag bis Freitag 07:30 - 17:30 Uhr 08:00 - 16:30 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr Gerichtsstand : Amtsgericht Nienburg Weser Tel efon: +49 ( 05023 ) 94400 Telefax*: +49 ( 05023 ) 94401 Internet*: www.everding-kfz.de Inhaber Klaus Everding; Lange Stra�e 6; 31618 Liebenau Berufsbezeichnung : Handwerksmeister (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Berufsrechtliche Regelungen Handwerksordnung 1998***) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem�� � 27 a Umsatzsteuergesetz: DE keine Haftung f�r die Inhalte externer Links.F�r den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschlie�lich deren Betreiber verantwortlich � Klaus Everding Haftungsausschluss 1. Inhalt des Onlineangebotes 2. Verweise und Links 3. Urheber- und Kennzeichenrecht 4. Datenschutz 5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses Der Gesetzestext ZUGANGSFREIHEIT UND INFORMATIONSPFLICHTEN � 5 Zugangsfreiheit Teledienste sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. � 6 Allgemeine Informationspflichten Diensteanbieter haben f�r gesch�ftsm��ige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und st�ndig verf�gbar zu halten 1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zus�tzlich den Vertretungsberechtigten, 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen erm�glichen, einschlie�lich der Adresse der elektronischen Post, 3. soweit der Teledienst im Rahmen einer T�tigkeit angeboten oder erbracht wird, die der beh�rdlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zust�ndigen Aufsichtsbeh�rde, 4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer, 5. soweit der Teledienst in Aus�bung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 �ber eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-j�hrige Berufsausbildung abschlie�en (ABl. EG Nr. L 19 S.16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 �ber eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Bef�higungsnachweise in Erg�nzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) ge�ndert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben �ber a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angeh�ren, b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zug�nglich sind, 6. in F�llen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach � 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer. Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unber�hrt. � 7 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Bestandteil eines Teledienstes sind oder die einen solchen Dienst darstellen, mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen zu beachten. 1. Kommerzielle Kommunikationen m�ssen klar als solche zu erkennen sein. 2. Die nat�rliche oder juristische Person in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein. 3. Angebote zur Verkaufsf�rderung wie Preisnachl�sse, Zugaben und Geschenke m�ssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen f�r ihre Inanspruchnahme m�ssen leicht zug�nglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden. 4. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter m�ssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zug�nglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden. Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unber�hrt. F�r den Internethandel Allgemeine Gesch�ftsbedingungen Vertragsabschluss/�bertragung von Rechten und Pflichten des K�ufers 1. Der K�ufer ist an die Bestellung bei Neuwagen h�chstens bis drei Wochen, bei neuwertigen die beim Verk�ufer vorhanden sind, 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen) genannten Fristen schriftlich best�tigt oder die Lieferung ausf�hrt. Der Verk�ufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverz�glich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. 2. �bertragungen von Rechten und Pflichten des K�ufers aus dem Kaufvertrag bed�rfen der schriftlichen Zustimmung des Verk�ufers. II. Preise 1. Alle Preise verstehen sich der Endpreis bei Selbstabholung. Bei Lieferung zum Endkunden werden die Kosten entfernungsabh�ngig separat berechnet. 2. Bei Kaufvertr�gen mit
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-06-12