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Inform Fitness

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Inform – Fitness Laichingen – Merklingen

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Finanzen und Einreichungen

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Jahresabschlüsse und Unterlagen sind auf Pro verfügbar.
Impressum / Rechtliches
AnbieterInform Fitness
AdresseGottlieb-Daimler-Straße 13 Laichingen www.inform-laichingen.de info Germany
Originaltext
Inform – Fitness Laichingen – Merklingen » AGBs --> Toggle navigation Studio Kurse Preise Skybar Termin buchen Firmenkooperation Kontakt VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen und Clubräume im InForm Fitness berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis, sowie die Benutzung der Sauna, Umkleide, Dusche, Ruheräume. 2. Die Mitgliedschaft verlängert sich stillschweigend jeweils um einen Monat, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. 3. Die Kündigung bedarf stets der Schriftform. Kündigungen per Email oder in mündlicher Form werden nicht akzeptiert und haben somit keine Gültigkeit. 4. Sollten Ruhemonate gewährt werden, so ist dies eine freiwillige Leistung des Fitnessclubs, und wirkt sich nicht auf die vereinbarte Laufzeit aus. Die Laufzeit verlängert sich somit um die gewährte Ruhezeit. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. 5. Die vereinbarten monatlichen Beiträge werden jeweils am Monatsanfang im voraus fällig. Das Starterpaket ist mit dem ersten Beitrag zu zahlen. Die Servicepauschale ist im Monatsbeitrag inkludiert. 6. Wird weder der gesamte Beitrag im voraus bezahlt noch ein Abbuchungsauftrag zum Einzug der Gebühren erteilt, erhöht sich die Gebühr um 1,00 € pro Buchung automatisch. Entsprechendes gilt ab Widerruf des Abbuchungsauftrages, wenn die Gebühr per Abbuchungsauftrag eingezogen wird. 7. Kommt das Mitglied mit mehr als 2 Abbuchungen schuldhaft in Verzug, wird der komplett ausstehende Betrag bis zum Laufzeitende auf einmal angefordert und zur Zahlung fällig. Wird die Lastschrift ohne Angabe von Gründen und unrechtmäßig zurückgebucht, werden pro Rücklastschrift 12,50 € Bearbeitungs- und Mahngebühr fällig. 8. Für sämtlich mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden, sofern sie nicht in die Wertfächer eingeschlossen wurden. 9. Das Mitglied ist verpflichtet, sich vor dem Training elektronisch ein- und nach dem Training wieder auszuchecken. 10. Die In Form Fitness GmbH behält sich vor, über den Dienstleister Tesch Inkasso GmbH eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Der Vertragspartner erklärt sich dazu bereit. 11. Das Studio wird während der gesamten Öffnungszeit videoüberwacht, insbesondere außerhalb der Betreuungszeit. Die Kunden erklären sich damit automatisch bei Nutzung der Studios einverstanden. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Fitnessstudios mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung. 1. Das Trainerpersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordnete Betriebes und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. 2. Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt das Fitnessstudio keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das Inform Fitness ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen. 3. Das Inform Fitness schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Inform Fitness oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Inform Fitness beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Inform Fitness oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Inform Fitness beruhen. 4. Sollten Ruhemonate gewährt werden, so ist dies eine freiwillige Leistung des Fitnessclubs, und wirkt sich nicht auf die vereinbarte Laufzeit aus. Die Laufzeit verlängert sich somit um die gewährte Ruhezeit. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. 5. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtungen mitzubringen.
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-06-01