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Zirkuspädagogisches Zentrum Braunschweig

• Aktiv Fitness Braunschweig, Deutschland
Willkommen in unserem Zirkuspädagogischen Zentrum in Braunschweig - Bei uns dreht sich alles um das Thema Zirkus - Hereinspaziert, Hereinspaziert!

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Finanzen und Einreichungen

2024Pro
2023Pro
2022Pro
Jahresabschlüsse und Unterlagen sind auf Pro verfügbar.
Impressum / Rechtliches
AnbieterZirkuspädagogisches Zentrum Braunschweig
AdresseFrankfurter Straße 253 38122 Braunschweig Germany
Originaltext
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Zirkuspädagogisches Zentrum - Braunschweig Startseite Programm Wöchentliche Kurse Zirkusprojekte für Schulen Förderung Anmeldung Über uns Unser Team Hier finden Sie uns Unser Verband Bilder AGB Referenzen Förderer Kontakt Datenschutzrichtlinien Startseite Programm Förderung Anmeldung Über uns Bilder AGB Referenzen Förderer Kontakt Datenschutzrichtlinien Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbedingungen für Zirkusprojekte, Kurse und Workshops (ZPZ = Zirkuspädagogisches Zentrum) 1. Anmeldung/Vertrag Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem ZPZ den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich (auch online möglich und gültig) und erfolgt durch den Anmeldenden für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für die eigenen Vertragsverpflichtungen einsteht. 2. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Beschreibungen der Ausschreibung. Hierzu gehören Prospekte, Zeitungsartikel, der Internetauftritt und der Newsletter. Für Druckfehler in Prospekten, Anzeigen, Internetauftritt kann keine Haftung übernommen werden. 3. Durchführung des Zirkusprojektes, Kurses oder Workshops Das ZPZ ist berechtigt, Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages vorzunehmen, soweit diese Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Zirkusprojektes, Kurses oder Workshops nicht wesentlich beeinträchtigen. 4. Mindestteilnehmerzahl Wenn bei den Maßnahmen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, so kann das ZPZ bis zu sechs Tage vor Beginn der Maßnahme von dem Vertrag zurücktreten. Das ZPZ informiert den Kunden unverzüglich darüber. Der bereits gezahlte Teilnehmerbetrag wird seitens des ZPZ´s zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 5. Bezahlung Der Gesamtbetrag wird in einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme per Lastschrift eingezogen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten bewirkt keine Auflösung des Vertrages. Ansprüche seitens des ZPZ´s bleiben auf jedem Fall unberührt. 6. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen Der Rücktritt vor einem Zirkusprojekt, Kurs oder Workshop ist jederzeit möglich und sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich per E-Mail erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt der Angemeldete das Zirkusprojekt, den Kurs oder den Workshop nicht an, so kann das ZPZ Ersatz für die ihr entstandenen Aufwendungen verlangen. Nachstehende Rücktrittsgebühren werden erhoben: Rücktritt von 30 bis 15 Tage vor Maßnahmenbeginn: 20 % des Preises, Rücktritt von 14 bis 1 Tag(e) vor Maßnahmenbeginn: 50 % des Preises. Am Starttag der Maßnahme 100 % des Preises. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung das Zirkusprojekt, den Kurs oder den Workshop nicht an, so gilt dies als am Starttag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Starttag der Maßnahme kann der Kunde verlangen, dass eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten des angemeldeten Teilnehmers und dessen Anmeldenden eintritt, sofern er sich selbst um diese Ersatzperson bemüht. 7. Kündigungsfrist für Angebote die das ganze Jahr über stattfinden Bei den (nichtendenden) Kursen die das ganze Jahr über stattfinden (außer in den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen) gilt folgende Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist bei diesen Kursen beträgt drei Monate. Die Kündigung muss bis zum dritten Tag des ersten Kündigungsmonats per Post oder besser noch per E-Mail eingegangen sein. (Beispiel – die Kündigung erfolgt bis zum dritten Tages des Monats März – dann endet die Beitragspflicht zum 31. Mai – Erfolgt die Kündigung nach dem 03. März, dann endet die Beitragspflicht am 30. Juni) 8. Rücktritt durch das Zirkuspädagogische Zentrum Das ZPZ kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Ein Rücktritt seitens des ZPZ´s ist ebenfalls möglich, wenn die Durchführung des Zirkusprojekts, des Kurses oder des Workshops, infolge bei Vertragsabschluss nicht absehbar außergewöhnlicher Umstände, erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Das ZPZ erwartet, dass die Teilnehmer die Grundregeln des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft, die Hausordnung des Zirkuspädagogischen Zentrums und die Richtlinien der Trainer (Workshopleiter) respektieren und beachten. Sollte ein Teilnehmer grob dagegen verstoßen oder wiederholt das Gemeinschaftsleben stören, gibt der Teilnehmer dem ZPZ die Möglichkeit, ihn ohne Erstattung des vollen oder anteilmäßigen Veranstaltungspreises von der weiteren Maßnahme auszuschließen und von seinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abholen zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach Hause zu bringen. Verschwiegene Krankheiten oder für die Gruppe unzumutbare Verhaltensauffälligkeiten während des Aufenthalts kö
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-06-01