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Positiv Fitness Kösching

• Aktiv Fitness Kösching, Deutschland
Fit und gesund werden und bleiben, sich etwas Gutes gönnen, einfach besser leben – tauche ein in die einzigartige Fitness- und Wellnessdimension der Positiv Gruppe und profitiere von unseren Angeboten.

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2024Pro
2023Pro
2022Pro
Jahresabschlüsse und Unterlagen sind auf Pro verfügbar.
Impressum / Rechtliches
AnbieterPositiv Fitness Kösching
AdresseUntere Marktstraße 3 85092 Kösching Germany
Originaltext
AGBs Home Leistungen Studiofläche Kurse Gesundheit Wellness Studios Hallbergmoos Kipfenberg Eichstätt Ingolstadt Princess Kösching Greding Kelheim Abensberg Ingolstadt Über uns Mitgliedschaft Mitglied werden 14 Tage testen Angebot reservieren POSITIV® GRUPPE Unsere AGBS Für unsere Verträge gelten die folgenden Bedingungen, die wir hier für Dich zusammengefasst haben: 1. Vertragsabschluss 1.1 Das Mitglied kann auf unserer Webseite nach Auswahl des gewünschten Tarifs und Leistungsumfangs und Eingabe seiner persönlichen Daten durch Anklicken der Schaltfläche "Kostenpflichtig bestellen" einen verbindlichen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung (im Folgenden auch „Vertrag“) abgeben. Das Mitglied enthält unverzüglich eine Empfangsbestätigung, die mit der Annahmeerklärung durch uns verbunden ist. In dieser E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus dem Antrag, den AGB und unserer Annahmeerklärung) dem Mitglied von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. 1.2 Das Mitglied ist verpflichtet, uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen. 2. Leistungsumfang 2.1 Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt. 2.2 Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Kunden, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten. 3. Mitgliedskarte 3.1 Das Mitglied erhält eine Mitgliedskarte, die ihm den Zutritt zu den Clubräumen ermöglicht und als Nachweis der Zugangsberechtigung dient. Die Mitgliedskarte darf nur von dem Mitglied oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Sie ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben. Das Mitglied verpflichtet sich, jeden Verlust von Mitgliedskarte unverzüglich bei uns zu melden. 4. Zahlung 4.1 Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt. 4.2 Das Mitglied darf nur aufrechnen (i) mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie (ii) mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform angezeigt hat. 4.3. Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der jährlich im Voraus zu entrichtende Betrag abzüglich der schon eingezogenen Zahlung fällig. 5. Kündigung Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen. 6. Haftung 6.1 Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit. 7.Hausordnung Wir sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. 8. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft 8.1 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. 8.2 Wir können bei Zugang zu
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-06-01