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Impressum Aachen.de | Stadt Aachen Seite einstellen Menü Sie sind hier: Impressum Impressum Herausgegeben von Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Dr. Michael Ziemons Markt 52058 Aachen Tel.: +49 241 432-0 Fax: +49 241 432-8008 stadt.aachen@mail.aachen.de www.aachen.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 121689815 Redaktion Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing Online-Redaktion der Stadt Aachen Peter Klingel (verantwortlich) Markt 39 52058 Aachen Tel.: +49 241 432-1320 Fax: +49 241 28121 onlineredaktion@mail.aachen.de Technische Betreuung & Provider: regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbh Lombardenstraße 24 52070 Aachen Tel.: +49 24141359-0 Fax: +49 241 41354-9669 info@regioit-aachen.de www.regioit-aachen.de Corporate Design der Stadt Aachen wesentlich. visuelle kommunikation Initialer Designentwurf Crolla Lowis Content Management System und technische Betreuung Chamaeleon AG Elektronischer Zugang Die Stadt Aachen bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Dies bedeutet, dass Sie der Stadt Aachen Ihre Fragen, Anregungen und Anliegen gerne auch online senden können. Dabei bestehen unterschiedliche Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung. Hierzu gibt es diverse Vorgaben sowie Regelungen zu den möglichen Formaten und den technischen Standards. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach
§ 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit
§ 3 E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen und
§ 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes in Verbindung mit
§ 2 E-Govemment- Gesetz. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen Schreiben und formgebundenen Schreiben unterschieden, die in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen (zum Beispiel Widerspruch und viele Anträge). Nachstehend werden die bestehenden Möglichkeiten der elektronischen Übersendung und die aktuell für die Stadtverwaltung geltenden organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen erläutert: 1. Formfreie elektronische Kommunikation mit der Stadt Aachen Einfache Anliegen, Hinweise, Beschwerden und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie einfach per E-Mail schicken an stadt.aachen@mail.aachen.de oder an alle auf www.aachen.de oder in den Briefköpfen genannten E-Mailadressen senden. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass E-Mails auf dem Übertragungsweg quer durchs Internet wie Postkarten für jeden Hacker lesbar sind und grundsätzlich auch verändert oder gelöscht werden können. Es wird daher empfohlen, keine schützenswerten oder personenbezogenen Daten an E-Mail-Adressen der Stadt Aachen zu senden. Nutzen Sie für solche Daten bitte das Formular „Elektronischer Zugang zur Stadt Aachen“. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass außerhalb des „Formulars Elektronischer Zugang zur Stadt Aachen" keine gesicherte Kommunikation mit der Stadt Aachen angeboten wird.“ Die Stadt Aachen ist für vertrauliche elektronische Kommunikation auch per De-Mail erreichbar. Zum Versand einer De-Mail müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Die zentrale Eingangsadresse ist: stadtverwaltung@aachen.de-mail.de “ 2. Rechtsverbindliche formgebundene Kommunikation mit der Stadt Aachen Für Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge), müssen die Mitteilungen und Anlagedokumente bei elektronischer Übermittlung nach dem Gesetz entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach
§ 2 Absatz 1 Nummer 2 Signaturgesetz versehen sein oder per De-Mail mit Absenderbestätigung nach
§ 5 Absatz 5 des De-Mail Gesetzes übersandt werden. Diese beiden Formen ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (= Unterschrift in der Papierform). Die Stadt Aachen hat diesbezüglich folgende Zugangswege eröffnet: 2.1 Elektronische Übermittlung per Kontaktformular (mit qualifizierter elektronischer Signatur) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann bei Nutzung des Formulars „Elektronischer Zugang zur Stadt Aachen“ durch die Übermittlung elektronischer Dokumente ersetzt werden, wobei die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz versehen sein müssen. Nähere Informationen über die technischen Möglichkeiten finden Sie auf der Homepage d
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-06-01
