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Strohmeier Medien Werbeagentur GmbH
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Lemgo, Deutschland
Ihr kompetenter Partner für klassische und neue Medien aus Lemgo. Wir kümmern uns uns um Ihr Image. Egal ob Film, Website oder Druckprodukt.
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Produkte / Katalog
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Impressum / Rechtliches
AnbieterStrohmeier Medien Werbeagentur GmbH
AdressePrimkerstraße 1
32657 Lemgo
Germany
Originaltext
AGB – Strohmeier Medien Werbeagentur --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> --> Zum Inhalt springen Start Leistungen Schließe Leistungen Öffne Leistungen Corporate Design Digital Signage Drucksachen Film Fotografie Grafik Design Interaktive Panoramen Intranet Layoutarbeiten Logo Luftaufnahmen Shopsysteme Social Media Website Webhosting Team Über uns Verlag Kontakt AGB Startseite » AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der Strohmeier Medien Werbeagentur GmbH, im Folgenden kurz „Strohmeier Medien“ genannt, an. 2. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen der Zeitung wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, daß der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich schriftlich davon abhängig gemacht hat. 3. Strohmeier Medien wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht für Folgeschäden. 4. Schadenersatzansprüche gegen Strohmeier Medien, insbesondere wegen gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens der Zeitung bzw. der Anzeigen oder Beilagen sind ausgeschlossen, soweit es gesetzlich zuslässig ist. 5. Rabatte werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. 6. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlaß nur, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlaß von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen einem Monat nach Ablauf des Abschlußjahres geltend gemacht werden. Bei Nichterfüllung des Abschlusses durch den Werbungstreibenden ist Strohmeier Meiden zur Nachberechnung der zuviel gewährten Rabatte berechtigt. 7. Gedruckte Kenn- und Kontroll-Nummern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nur unerheblich. Ein Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz ist hierfür ausgeschlossen. 8. Motive, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von Strohmeier Medien deutlich kenntlich gemacht. 9. Strohmeier Medien behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. 10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Das gilt auch für Web Content wie Text, Bilder und Videos. Strohmeier Medien haftet nicht für verlorengegangene Vorlagen, Manuskripte oder Datenträger. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder einer Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für Strohmeier Medien sind ausgeschlossen. 12. Reklamationen müssen innerhalb einer Woche nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt Strohmeier Medien keine Haftung. 13. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. 14. Abbestellungen von Anzeigen bzw. Beilagen müssen schriftlich erfolgen. 15. Für Sonderseiten und -rubriken, für in dieser Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen, Kombinationsabschlüssen sowie für Kombinationen mit anderen Titeln können besondere oder abweichende Preise festgelegt werden. 16. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. 17. Die Preise für Anzeigen von Werbungtreibenden aus dem Verbreitungsgebiet können von solchen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz oder Niederlassung im Verbreitungsgebiet haben und für sich oder ihre Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben oder Waren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Anzeigen des vorgenannten Kundenkreises über Werbungsmittler abzurechnen, so gelten nicht die Preise für Ortskunden, sondern die Grundpreise. Bei blatthohen Anzeigen wird vol
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-19
