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Wenkemann DTP
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Weißenohe, Deutschland
Wenkemann DTP der Werbegrafiker
Ihr professioneller Partner rund um DeskTop-Publishing, Bildbearbeitung, Werbung, Grafik, Layout, Reinzeichnung, Druckvorstufe und Produktion, Fotografie, Postproduction …
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Impressum / Rechtliches
AnbieterWenkemann DTP
AdresseSonnenleite 15
91367 Weißenohe
Germany
Originaltext
Thiemo Wenkemann DTP - IMPRESSUM | AGB | DATENSCHUTZ HOME LEISTUNGEN REFERENZEN ÜBER MICH NACHHALTIGKEIT KONTAKT IMPRESSUM | AGB | DATENSCHUTZ HOME LEISTUNGEN REFERENZEN ÜBER MICH NACHHALTIGKEIT KONTAKT IMPRESSUM | AGB | DATENSCHUTZ IMPRESSUM | AGB | DATENSCHUTZ IMPRESSUM Angaben gemäß
§ 5 TMG: Ihr professioneller Partner rund um Werbung, Grafik, Bildbearbeitung. Wenkemann DTP Thiemo Wenkemann Sonnenleite 15 91367 Weißenohe Germany Telefon: +49 9192 9922992 Mobil: +49 171 8212997 E-Mail: info@high-pix.de www.wenkemann-dtp.de Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß
§27 a Umsatzsteuergesetz: DE236484646 Verantwortlich für den Inhalt nach
§ 55 Abs. 2 RStV: Thiemo Wenkemann ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN · AGB 1. Geltung der Geschäftsbedingungen Lieferungen, Leistungen und Angebote des Werbegrafikers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch bei nicht nochmals ausdrücklicher Vereinbarung. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung – auch ohne ausdrückliche Einbeziehung – auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Werbegrafikers. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Werbegrafikers ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Produktionsaufträge Kostenvoranschläge des Werbegrafikers sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind vom Werbegrafiker anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglichen Gesamtkosten von mehr als 20% zu erwarten ist. Dem Werbegrafiker werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat den Werbegrafiker von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Wird bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein Vertrag mit Dritten abgeschlossen, ist der Werbegrafiker bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers einzugehen. 3. Vergütung Für die Erstellung von Grafiken wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten, wie Reisekosten, Spesen, Modelhonorare, Requisite, Styling, Locationmieten, Bildbearbeitung sind vom Auftraggeber zu tragen. Sämtliche vom Kunden zu entrichtende Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge zzgl. der MWST in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich die Preise ab Werbebüro. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Wird die für Grafikarbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Werbegrafiker nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Werbegrafiker auch für die Zeit, um die sich die Gtafikarbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- und Tagessatz. Das Produktionshonorar ist bei der Ablieferung der Bilder bzw. der Bilddaten fällig. Wird eine Produktion in Teilen geliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann der Werbegrafiker Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Zeit- und Kostenaufwand verrechnen. Die zu übertragenden Nutzungsrechte, einschließlich aller Retuschen, Composings und anderer Nachbearbeitungen, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Neben- kosten. Bei Fristüberschreitungen behalten wir uns rechtliche Schritte im Sinne des Urheberschutzes vor. Hierdurch können Folgekosten für den Auftraggeber resultieren, insbesondere, wenn er unsere Werke im Zeitraum des Zahlungsverzuges publiziert. 4. Übertragung von Nutzungsrechten Der Auftraggeber erwirbt an den in Auftrag gegebenen Bildern die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Besteht keine besondere Vereinbarung, wird das Nutzungsrecht für ein Jahr zur Nutzung in Anzeigen und Prospekten in Deutschland übertragen. Der Werbegrafiker wählt die Grafiken aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Eine Nutzung der Grafiken ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Die Grafiken sind so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Jede Änderung oder Um
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