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AGB START ÜBER ADLOG KONTAKT AGB IMPRESSUM DATENSCHUTZ START ÜBER ADLOG KONTAKT AGB IMPRESSUM DATENSCHUTZ // Willkommen bei Typometer. Die AGBs – das Kleingedruckte für eine entspannte Zusammenarbeit. Bitte nehmen Sie sich ein wenig Zeit für die Allgemeinen Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign). Diese Regeln sollen dabei helfen, schon im Vorfeld Unklarheiten in allen Fragen der Zusammenarbeit aus dem Wege zu räumen und damit für ein erfolgreiches Miteinander zu sorgen. Kein Geheimnis – die Künstlersozialabgabe Die Künstlersozialabgabe ist von allen Unternehmen und Institutionen zu leisten, die für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen. Das sind vor allem Werbe- und Designaufträge – darüber hinaus wird aber auch auf Aufträge von z. B. Alleinunterhalter, Fotografen, Musiker und Programmierer von Webseiten die Abgabe erhoben. Das Gesetz zur Abgabe ist bereits seit Januar 1982 in Kraft und wurde von der damaligen Bundesregierung installiert. Damit können unter Umständen auch meine Leistungen zur Abgabepflicht führen. Die derzeitige Abgabehöhe auf „künstlerische” Leistungen liegt bei 5,0 % (Stand 2023) auf die Rechnungssumme exklusive der MwSt. Die Abgabe relativiert sich für Sie durch meinen in der Regel wesentlich günstigeren Stundensatz im Vergleich zu anderen Agenturen (z. B. GmbH), die die Abgabe selbst zu tragen haben und diese in ihre Kalkulation selbstverständlich mit einfließen lassen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder unter www.kuenstlersozialkasse.de.Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign) Die Allgemeinen Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign 1. Allgemeines 1.1 Für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen dem Kommunikationsdesigner und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten. 1.2 Die AVG des Kommunikationsdesigners gelten auch, wenn der Kommunikationsdesigner in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. 1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Kommunikationsdesigner ausdrücklich schriftlich zustimmt. 2. Vertragsgegenstand Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Der Kommunikationsdesigner schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet. 3. Vergütung 3.1 Sämtliche Leistungen, die der Kommunikationsdesigner für den Auftraggeber er bringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung des Kommunikationsdesigners Sonder- und/oder Mehrleistungen des Kommunikationsdesigners, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Kommunikationsdesigner eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 3.2 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuellen AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit beim Auftragnehmer angefordert werden. 3.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. 4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-19
