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Familotel Aparthotel Am Rennsteig
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Tourismus
Wurzbach, Deutschland
Erlebnisreicher Familienurlaub: Innen- & Außenpools, Indoorspielhalle, Kletterwand, Babybetreuung, Kids All-Inclusive & Ausflugsziele direkt vor der Tür.
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Produkte / Katalog
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Impressum / Rechtliches
AnbieterFamilotel Aparthotel Am Rennsteig
AdresseOßlaberg 6
07343 Wurzbach
Germany
Originaltext
AGB's - 3-Sterne-S-Familotel am Rennsteig Tel. +49 (0) 36652 400 Hotel am Rennsteig Über uns Chronik Tagen & Feiern Hotel-Restaurant Neubeck's Herztinktur Bildergalerie Zimmer & Angebote Unsere Zimmer Unsere Angebote Gruppenreisen Wissenswertes & Inklusivleistungen Familotel Happy-Card Anfragen Buchen Familien-Urlaub Urlaub mit Kind Urlaub mit Baby Familientreffen Urlaub mit Teens Klassifizierungen Wochenprogramm Wellness & Erholung Massage & Beauty Unsere Vitaloase Buchinger Fasten Aktiv & Freizeit Im Sommer Im Winter Ausflugsziele Fitnessraum Urlaubswetter Kontakt & Service Anfragen Buchen Anreise Newsletter Gutscheinshop Jobs & Karriere AGB's Datenschutz Impressum Menü Anfragen Jetzt Buchen Scroll down Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Familotel „Am Rennsteig" GmbH Wurzbach Aparthotel „Am Rennsteig" GmbH Wurzbach I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, Konferenz-, Banketträume und andere Räumlichkeiten des Hotels, sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen alsBeherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BgB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vorher schriftlich vereinbart wurde. II. Vertragsabschluß, -partner; Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BgB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. 4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt des Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels. 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag b
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-17
