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Ferienwohnung Auszeit – Eifel

• Aktiv Tourismus Dahlem, Deutschland
Herzlich willkommen in der Auszeit des Jahres. Verbringen Sie ihre schönste Zeit des Jahres als Urlaub oder Kurztrip in unserem Gastfreundlichen Haus in der Eifel zwischen Nationalpark Eifel und Vulkan Eifel. Die Ferienwohnung Auszeit befindet sich mit ebener...
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Herzlich willkommen in der Auszeit des Jahres. Verbringen Sie ihre schönste Zeit des Jahres als Urlaub oder Kurztrip in unserem Gastfreundlichen Haus in der Eifel zwischen Nationalpark Eifel und Vulkan Eifel. Die Ferienwohnung Auszeit befindet sich mit ebenerdigem Eingang und Sonnenterasse in einem ehemaligem freistehenden Bauernhof, 9 km zur belgischen Grenze. Aus dem 400 Seelen

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Impressum / Rechtliches
AnbieterFerienwohnung Auszeit – Eifel
AdresseBleichstraße 14 53949 Dahlem Germany
Originaltext
AGB - Ferienwohnung Auszeit Eifel Zum Inhalt springen AGB Datenschutz Impressum Suche nach: Startseite Galerien Kontakt Anfrage Startseite Galerien Anfrage Datenschutz Impressum Suche nach: AGB SD 2020-06-07T08:50:00+02:00 Allgemeine Mietbedingungen (AGB) Ferienwohnung Auszeit Vermieter : Gerhard und Uschi Schröder Bleichstrasse 14 53949 Baasem 1. Vertragsabschluss Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung dem Mieter zugegangen ist. Zur Bestätigung des Zugangs sendet der Mieter dem Vermieter die Bestätigung per Mail. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Zeit ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Gäste, die während des Aufenthaltes zu Besuch kommen müssen beim Vermieter angemeldet werden. 2. Mietpreis und Nebenkosten Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. für Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung) enthalten. 3. Mietdauer/Inventar Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter gebeten das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. 4. Rücktritt durch den Mieter Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Im Falle einer Stornierung müssen wir folgende Gebühren berechnen: Bis drei Wochen vor Reiseantritt 25 % des Mietpreises. Zwischen drei Wochen und einer Woche vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises und ab einer Woche vor Reiseantritt 80 % des Mietpreises. Im Falle einer Weitervermietung entfallen diese Gebühren. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. 5. Kündigung durch den Vermieter Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. 6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von Ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. 7. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig. In den Räumen ist das rauchen und dampfen wie z.B. Shischa nicht erlaubt. In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. 8. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. 9. Tierhaltung Tiere, insbesondere Hunde, Katzen, sind in unserer Ferienwohnung erlaubt. Diese müssen aber beim Vermieter angemeldet werden und die erforderliche Zusatzgebühr muss entrichtet werden. Der Miete
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-16