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(2) Abweichende Vereinbarungen bedürfen ihrer Gültigkeit der Schriftform. § 2 Buchung Buchungswünsche richten Sie bitte schriftlich an: info@fewo-denhof-edersee.de oder rufen uns an. § 3 Zustandekommen des Vertrags (1) Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. (2) Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 4) rechtskräftig. § 4 Preise, Zahlungsbedingungen (1) Unsere Preise sind in Euro zu verstehen und enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Vermietung bezieht sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Insbesondere sind alle Preise ohne Gewähr. (2) Anzahlungen und Endbetrag sind individuell wie in der Buchungsbestätigung beschrieben zu leisten. (3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen (nach § 247 BGB) zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5 Euro an uns zu erstatten. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen. EC-und Kreditkarten, sowie Schecks, können als Zahlungsmittel nicht angenommen werden. § 5 An-und Abreise (1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die ungefähre Ankunftszeit wird dem Vermieter mitgeteilt. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort durch den Vermieter. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann. (2) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr morgens zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen, ferner muss der Kühlschrank ausgeräumt sein. § 6 Vertragspflichten des Mieters (1) Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel und ggf. den Einbau neuer Schlösser. (2) Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. (3) Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen. § 7 Aufenthalt (1) Die Ferienwohnung darf nur von der in der Buchung aufgeführten Personenanzahl benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. (2) Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an eine dritte Person weitergegeben werden. (3) Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung sowie der Hausordnung -soweit eine solche zum Mietobjekt gehört -einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung. (4) Bei Vers
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-16