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Bellingua Deutschschule

• Aktiv Bildung Zürich, Schweiz
Die Bellingua Deutschschule Zürich fokussiert sich seit über 20 Jahren auf den Deutschunterricht für lernstarke Erwachsene als Fremdsprache.

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Impressum / Rechtliches
AnbieterBellingua Deutschschule
AdresseNüschelerstrasse 45 8001 Zürich Switzerland
Originaltext
AGB - Bellingua Kontakt | De | En --> Home Deutschkurse Intensivkurs (5 x pro Woche) Halbintensivkurs (2 x pro Woche) Flexkurs Abend (1 x pro Woche) Privatunterricht Deutsch Kurs Schweizerdeutsch Sprechtraining über Mittag Kursinformationen Kursstarts und Ferien Sprachstufen Modultests Firmenkunden Schule Bellingua Sprachschule Unser Team Jobs FAQ AGB Referenzen Referenzen Umfragen Beratungsgespräch Sitzungszimmer mieten Sitzungszimmer Hybride Meetings Buchclub Seite wählen Allgemeine Vertragsbedingungen für Deutschkurse bei der Sprachschule Bellingua V4.1, gültig ab 13.5.2026 1. Geld-zurück-Garantie 1.1 Jede/Jeder Studierende, die oder der zum ersten Mal einen regulären Stufenkurs (z. B. B1, B2, C1 etc.) bei der Bellingua besucht, kann den Kurs per Ende des ersten Kursmoduls abbrechen und erhält die schon entrichteten Kursgebühren vollständig zurück. Ein Kursmodul dauert je nach Kurs 1, 2 oder 4 Wochen. Diese Garantie gilt nur, wenn die/der Studierende den Kurs an jedem Kurstag besucht und die Kündigung spätestens am letzten Kurstag dem Sekretariat mitteilt. 1.2 Ausgenommen sind gewisse Angebote wie z. B. Prüfungsvorbereitungskurse, Sprechtraining und Privatunterricht. 2. Erfolgsgarantie bei Goethe- und telc-Prüfungen 2.1 Die Bellingua garantiert allen Studierenden nach erfolgreichem Abschluss (Stufennote mindestens genügend) eines regulären Stufenkurses (z. B. B1, B2, C1 etc.) das Bestehen der entsprechenden Goethe- oder telc-Prüfung, falls diese nicht später als 4 Monate nach Kursende absolviert wird. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, erstattet die Bellingua die Gebühren für die Wiederholung der nicht bestandenen Prüfungsteile zurück. 3. Garantierte maximale Gruppengrösse 3.1 Die maximale Gruppengrösse beträgt 9 Studierende. 4. Garantierte Kursdurchführung 4.1 Unsere Kurse werden auch mit nur zwei Teilnehmenden durchgeführt. 4.2 Fällt ausnahmsweise ein Kurstag aus, z. B. wegen Krankheit der Lehrkraft und der Ersatzlehrkräfte, erstattet die Bellingua die entsprechende Kursgebühr zurück. 4.3 Der Kursplatz ist nur so lange garantiert, wie er gebucht wurde. Eine Kursverlängerung ist möglich, wenn es einen freien Platz gibt. 4.4 Zum Schutz der Gesundheit (z. B. bei Pandemie-Gefahr) kann die Bellingua Kurse temporär ausschliesslich per Videokonferenz durchführen. 5. Der Studierende kann jederzeit kündigen 5.1 Die/Der Studierende resp. der Vertragspartner kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen einen Kursvertrag persönlich oder per E-Mail kündigen. 5.2 Erster Kursvertrag: 5.2.1 Eine Kündigung vor Kursbeginn kostet CHF 100.– und erfolgt ohne Kündigungsfrist. 5.2.2 Für eine Kündigung nach Kursbeginn gilt: Die Kündigungsfrist beträgt 1 Woche und erfolgt per Ende der Kalenderwoche. Der Kurspreis wird aufgrund der effektiven Kurslänge neu berechnet. Ein allfällig schon darüber hinaus bezahlter Betrag wird vollständig zurückerstattet. Ein allfälliger Fehlbetrag wird nachverrechnet. 5.3 Weitere Verträge: Die Kündigung eines Folgevertrages wird jederzeit wie unter Punkt 5.2.2. beschrieben behandelt. 5.4 Ausgenommen sind gewisse Angebote wie z. B. Prüfungsvorbereitungskurse, Sprechtraining und Privatunterricht. 6. Die Bellingua kann jederzeit kündigen 6.1 Die Bellingua kann jederzeit unter Angabe der Gründe einen Kursvertrag ohne Kündigungsfrist kündigen. 6.2 Erscheint ein/e Studierende/r ohne Mitteilung nicht am ersten Kurstag, kann die Bellingua den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und die erste Kurswoche verrechnen. 7. Kursunterbrüche und Absenzen 7.1. Möchte man den Kurs unterbrechen und für die Zeit des Unterbruchs keine Kursgebühren bezahlen, muss der laufende Vertrag gekündigt werden (siehe Punkt 5). 7.2. Verpasste Kurstage werden nicht zurückerstattet und können nicht kompensiert werden. Dies gilt auch bei Krankheit und Unfall. 8. Präsenzpflicht und zu erbringende Leistung 8.1 Dem Unterricht fernzubleiben ist möglich, solange die Leistungen genügend bleiben (Prüfungen und mündliche Bewertungen). Absenzen sollten wenn möglich vorher angekündigt werden. Verpasste Prüfungen müssen nachgeschrieben werden oder gelten als ungenügend. 8.2 Verspätetes Eintreffen und vorzeitiges Verlassen des Kurses stören den Unterricht und sind nicht erwünscht. 8.3 Bei ungenügender Leistung der/des Studierenden (Noten und Verhalten im Unterricht) kündigt die Bellingua den Kursvertrag. 9. Zahlungsmodalitäten 9.1 Bei der Kursanmeldung ist die erste (Teil-)Rechnung fällig. Bei Neukundinnen/-kunden wird mit der ersten Rechnung eine Woche (Intensivkurs), resp. zwei Wochen (Halbintensivkurs) verrechnet. 9.2 Ab einer Kurslänge von 8 Wochen ist eine monatliche Ratenzahlung möglich. 9.3 Die Kursrechnung ist etwa 2 Wochen vor dem Kurs fällig. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Rechnung ersichtlich. 9.4 Wird eine Rechnung nicht termingerecht bezahlt, verfällt der Anspruch auf einen Kursplatz, nicht jedoch die Zahlungspflicht. 10. Lektionen und mögliche Reduktion 10.1 Eine Kurslektion dauert 40 Minuten. Der „Intensivkurs Vormitta
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