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SymbolbildApartments am Burggraben
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Tourismus
Leutasch, Österreich
Sie sind auf der suche nach einem Appartement in Leutasch? Hier stehen drei luxuriöse Apartments für Sie zur Verfügung! Naturteich mit Schwimmmöglichkeit, Sauna, Terrasse, Garten, Grillmöglichkeit uvm. stehen unserem Gast zur Verfügung
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Impressum / Rechtliches
AnbieterApartments am Burggraben
Adresse260
6105 Leutasch
Austria
Originaltext
AGBs - Apartment Mathoi - Leutasch (Tirol) Kontrast Farben umkehren Monochrom Dunkler Kontrast Heller Kontrast Niedrige Sättigung Hohe Sättigung Text Links hervorheben Überschriften hervorheben Bildschirmleser Lesemodus Skalierung Inhaltsskalierung 100 % Aa Schriftgröße 100 % Zeilenhöhe 100 % Buchstabenabstand 100 % Zurücksetzen Zum Hauptinhalt springen Apartments am Burggraben Norbert Mathoi | Leutasch Menü Home Apartments & Preise Apartment Edelweiss Apartment Enzian 1 Apartment Enzian 2 Apartment Alpenrose Apartment Arnika Online Booking Anfrage Aktivitäten +43 664 89 36 323 eMail Kontakt Anreise Apartments am Burggraben Norbert Mathoi | Leutasch Home Apartments & Preise Apartment Edelweiss Apartment Enzian 1 Apartment Enzian 2 Apartment Alpenrose Apartment Arnika Online Booking Anfrage Aktivitäten Allgemeine Geschäftsbedingung Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Herrn Norbert MATHOI („ NUTZUNGSÜBERLASSER “) im Zusammenhang mit dessen Privatzimmervermietung an seine Kunden („ KUNDEN “), sohin insbesondere für alle Verträge über die Überlassung von Privatzimmern (Ferienwohnungen) des Herrn Norbert Mathoi zu vorübergehenden und kurzfristigen privaten Wohnzwecken („ NUTZUNGSVERTRAG “). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Nutzungsüberlasser stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Nutzungsüberlasser in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. Für den Fall, dass im Folgenden keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden, gelten, sofern nachstehend nicht spezieller bzw. gesondert geregelt, ergänzend auch die „ Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH) 2006 ". Vertragsabschluss Der Nutzungsvertrag kommt nach Anfrage durch den Kunden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung („ BUCHUNGSBESTÄTIGUNG “) sowie dem Einlangen der allenfalls vereinbarten Anzahlung beim Nutzungsüberlasser zustande. Ist eine Anzahlung vereinbart, diese aber nicht fristgerecht bezahlt, ist der Nutzungsüberlasser berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Zurverfügungstellung des Zimmers zu verweigern. Die Buchungsbestätigung kann dem Kunden durch den Nutzungsüberlasser auf jede geeignete Weise, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden. Ist die Übermittlung der Buchungsbestätigung aus irgendartigen Gründen nicht möglich, gilt der Nutzungsvertrag im Einzelfall auch durch schlüssiges Verhalten als zustandegekommen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn ein Zimmer durch den Kunden bestellt bzw. reserviert und bereitgestellt ist, aber aus Zeitgründen einer schriftlichen Buchungsbestätigung nicht möglich ist. In diesem Falle wird dem Kunden bei Ankunft eine Buchungsbestätigung ausgehändigt. Der Inhalt der Buchungsbestätigung ist alleine maßgeblich. Im Falle der schriftlichen Auftragsannahme sind mündliche Nebenabreden nur verbindlich, wenn sie durch den Nutzungsüberlasser schriftlich bestätigt werden, das gilt auch für spätere Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages. Leistungen des Beherbergers (Nutzungsgestattung), Preise, Zahlung Der Nutzungsüberlasser ist nur verpflichtet, das vereinbarte Zimmer (Appartement) für die vereinbarte Personenzahl bereitzuhalten. Andere Leistungen als die Zimmervermietung (Nutzungsüberlassung) erbringt der Nutzungsüberlasser nicht. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Nutzungsüberlassers. Eine Überschreitung der gebuchten Personenzahl ist strikt untersagt. Dem Nutzungsüberlasser bleibt das Recht vorbehalten, überzählige Personen auszuweisen. Es ist ausdrücklich untersagt, Zelte oder Campingwagen auf dem Grundstück aufzustellen. Sonstige Leistungen sind durch den Nutzungsüberlasser ausdrücklich nicht geschuldet und auch nicht erbracht. Der Kunde nimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich zur Kenntnis, dass die sonstig vorhandenen Einrichtungen (Badeteich, Saunakabinen mit eingebauten Infrarotstrahlern, Duschkabine mit Kneippbecken, Außendusche, Tischtennisraum, Fitnessraum mit Kraft und Fitnessgeräten, Weinkeller und Garagen etc.) durch den Nutzungsüberlasser nicht überwacht und/oder beaufsichtigt werden. Die Nutzung dieser Einrichtungen, insbesondere des Badeteichs und des Fitnessraums, erfolgt jedenfalls auf eigenes Risiko und eigene Gefahr des Kunden. Eine Beaufsichtigung durch den Nutzungsüberlasser erfolgt nicht. Sollte der Kunde daher mit Kindern oder sonstig besonders bzw. speziell zu beaufsichtigenden Personen anreisen, sind diese durch den Kunden selbst in geeigneter Weise zu überwachen. Der Nutzungsübe
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-15
